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Geschrieben von tinana am 25.08.2010 um 13:58:

  Braucht SB bestimmte Versicherungen?

Hallo!

Ich habe mein Pferd bei mir im Dorf bei einem anderen Pferdebesitzer stehen. Ich bezahle dort Stallmiete, also keine Haltergemeinschaft.
Braucht der Stallbesitzer irgendwelche Versicherungen, wenn mein Pferd bei ihm steht (Tierhüterhaftpflicht(?)) oder reicht meine normale Haftpflicht, wenn das Pferd mal von der Weide abhaut oder Ähnliches und es passiert was?

Danke!



Geschrieben von Felischa am 25.08.2010 um 14:12:

 

der Stallbesitzer egal ob gewerblich oder Privat, auch unentgeldlich übernimmt die Tierhütung, somit ist er haftbar wenn Dein Pferd ausbricht.
Er sollte auf jeden Fall eine Tierhütehaftplicht abschliessen mit dem Zusatz falls er unabsichtlich dein Pferd verletzt ( einstreuen mit der Misgabel z.B.)

Aber zusätzlich ist auch die Haftpflicht für das Pferd weiterhin zwingend notwendig !
Diese beiden Versicherungen sichern beide Parteien ab im Fall des Falles.

http://www.pferderecht24.de/article3.html



Geschrieben von tinana am 25.08.2010 um 14:22:

 

Und was ist, wenn er keine hat und es passiert mal was? Kann ich dann dafür haftbar gemacht werden? Also ich, nicht meine Versicherung.



Geschrieben von rainer am 25.08.2010 um 14:44:

 

Hallo,

zunächst haftest du mal generell für alle Schäden, die dein Pferd gegenüber Dritten anrichtet (also deine Versicherung). So auch wenn dein Pferd ausbricht und auf die Autobahn rennen sollte. Der SB haftet grundsätzlich für Schäden, die 1. deinem Pferd entstehen, sofern die Ursache für den Schaden haltungsbedingt sind, sowie 2. für Schäden gegenüber Dritten, für die haltungsbedingt entstehen (zum Beispiel kaputte Zäune, offenstehende Boxentüre, herausstehende Nägel etc.). Er sollte auf jeden Fall eine Hüte-Versicherung haben. Im Streitfall (Mitschuld/Teilschuld) regeln das die Versicherungen unter sich. Gerade bei Drittschäden ist die Pferdehaftpflicht enorm wichtig, weil grundsätzlich der Tierhalter/Besitzer haftet. Dem SB wird - sofern nicht grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist - meistens nur eine Teilschuld zugesprochen.



Geschrieben von Naggur am 25.08.2010 um 17:18:

 

Das Haftungsthema...unendliche juristische Weiten...

Falls wirklich nur Stallmiete gezahlt wird (für Stall, Box und/oder Weide) und der Mieter ansonsten für alles selbst verantwortlich ist (Selbstversorger), ist der SB u.U. kein Tierhüter und braucht dann auch keine Tierhüterhaftpflicht.

Falls ein typischer Dienstleistungsvertrag über die Einstellung eines Pensionspferdes besteht, wird der SB zum Tierhüter und ist bei eigenem Verschulden haftbar nach § 834 BGB

+++++++++++++++++++++++
§ 834
Haftung des Tieraufsehers
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
+++++++++++++++++++++++

Die nichtgewerbliche Tierhüterhaftung ist über die Tierhalterhaftplicht abgedeckt (z.B. unentgeldliche Urlaubsvertretung bei Freunden), der gewerbliche Tierhüter braucht im Eigeninteresse eine Tierhüterhaftpflichtversicherung, da die Versicherungen so vorgehen wie von rainer beschrieben.

Aus § 834 ergibt sich kein Schadensersatzanspruch bei Schäden am Pensionspferd, daher deckt die Tierhüterhaftplicht dies normalerweise auch nicht ab.
Schadensersatzansprüche aus § 823 (allgemeine Schadensersatzpflicht) bei Schäden am Pensionspferd (sog. Obhutsschäden) können im Einstellvertrag geregelt werden und der SB kann eine Zusatzversicherung für Obhutsschäden abschließen.
Über die rechtliche Situation bei fehlender Regelung im Einstellvertrag habe ich unterschiedliche Expertenmeinungen gehört und ergoogelt.
Meinung 1) Bei fehlender vertraglicher Regelung sind Obhutsschäden ausgeschlossen (Pech für den Eigentümer des Pferdes)
Meinung 2) genau andersherum (Pech für den SB)

Viele Grüße

Naggur



Geschrieben von Ginger am 25.08.2010 um 18:29:

 

Hallo,

dieses spannende unglücklich Thema bestimmt im Moment auch einen Teil meiner Freizeit....

Ihr wisst ja noch von dem Unfall, welcher vor 6 Wochen mit meinem Junghengst passierte....Tod durch Huftritt an Kopf durch 2. Junghengst...

Da die Pferde nur zu zweit waren und der TA im Gutachten eindeutig formuliert hat, daß es sich zweifelsfrei um einen Tritt mit am Kopf sichtbaren Hufabdruck handelte...mit anschliessender Euthanasie aufgrund massiver Hirnblutungen etc.....

ist das Ganze eigentlich ein eindeutiger Haftpflichtschaden, welcher auch so an die Versicherung des verursachenden Pferdes gegeben wurde, welches normal haftpflichtversichert ist.

Nun ist es aber so, daß der Halter des "Verursachers" auch der "Stallbesitzer" ist.

Es handelt sich hierbei aber nicht um einen gewerblichen Betrieb, sondern um eine private Absprache unter Freunden, die Hengste waren "zusammen geboren" und sollten zusammen aufwachsen,- so war mir und meinen Bekannten geholfen...
Es gibt keinen Einstellvertrag, keine Stallmiete in dem Sinn, ich zahle lediglich die Kosten für Heu und Einstreu.
Die Arbeit wird im Sinne einer Haltergemeinschaft geteilt.

Die Versicherung hat aufgrund der fehlenden Tierhüterhaftpflicht erstmal alles abgelehnt.

Nach Treffen und persönlichem Gespräch wurde alles wieder aufgerollt,- unter anderem auch mit der Begründung daß die Stallbesitzer falsch beraten wurden was den Abschluss des Versicherungspaketes betrifft.

Habe bislang seit 3 Wochen - noch nichts gehört - hoffe sehr, daß die Versicherung sich nicht "drückt" und alles ohne Anwalt läuft.
Werde in keinem Fall an die Stallbesitzer privat gehen - was normalerweise die Schlussfolgerung bei nicht ausreichendem Versicherungsschutz ihrerseits wäre....

Alles in allem ziemlich ätzend, da der Verlust des Pferdes auf diese Art und Weise schon schrecklich genug war...der Besitzer des anderen Pferdes fragt sich wofür er viel Geld in Haftpflichtversicherungen eingezahlt hat, wenn sie im Schadensfall nicht ausreicht.....



Geschrieben von Naggur am 25.08.2010 um 19:11:

 

@Ginger

Das tut mir wirklich leid für Dich, der Verlust des selbst gezogenen Pferdes ist ja schon mehr als schlimm genug - und dann noch Ärger mit der Versicherung.
Und es gibt wirklich gruselig kuriose Fälle, wo es der Versicherung gelungen ist sich vor der Zahlung zu drücken.

Aber lasst euch nicht schnell ins Bockshorn jagen!

Euer Fall ist ohnehin kein(!) Fall für die Tierhüter/Obhutshaftpflicht. Die Tierhüterhaftpflicht ist immer eine Verschuldenshaftung, d.h. der Schaden muß auf einen Fehler des Tierhüters zurückzuführen sein. Dies ist bei Euch ja definitiv nicht der Fall. Anders wäre es, wenn der SB z.B. unabgestimmt dein Pferd mit einem unverträglichen Pferd auf den Paddock stellt.

Bei Euch kann nur die Gefährdungshaftung des Tierhalters greifen und für die ist die normale Tierhalterhaftpflichtversicherung zuständig (solange der Tierhalter nicht seinen Lebensunterhalt mit dem Pferd verdient).

+++++++++++++++++
§ 833
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
+++++++++++++++++

Bei Weideverletzungen in größeren Gruppen kann der Verursacher normalerweise schwer ermittelt werden, aber auch hier gibt es mittlerweile Urteile bezüglich einer gesamtschuldnerischen Haftung aller Tierhalter der Weidegruppe.

Bei Euch ist es eindeutig welches Pferd die Verletzung verursacht hat. Allerdings musst Du damit rechnen, das die Versicherung einen gewissen Prozentsatz nicht zahlt, da nicht nachzuweisen ist das dein Pferd nicht während einer Rangelei verletzt wurde.

Info im Netz z.B. hier:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-haftet-bei-einer-weideverletzung_002145.html



Geschrieben von rivera am 25.08.2010 um 21:15:

 

ginger: das ist wirklich ein fall für die normale pferdehaftpflicht. ein paar abzüge musst du wohl hinnehmen (weil du das risiko der herdenhaltung eingegangen bist), aber normal wird gezahlt. hat bei mir auch schon geklappt, ohne jede nachfrage. war aber auch nur eine osteo-rechnung.
gerichtlich ist es jedenfalls so, dass gezahlt werden muss, wenn das verursachende pferd feststeht.



Geschrieben von Ginger am 26.08.2010 um 07:49:

 

Hallo,

vielen Dank für Eure Stellungnahmen. Das hört sich ja so an als wäre das eigentlich ziemlich eindeutig. Was mich natürlich erleichtern würde....

Da mein Chef sich mittlerweile auch dafür interessiert - hat selbst auch Pferde - hat er seinen Versicherungsmakler diesbezüglich befragt. Dieser hat sich wiederum bei einigen bekannten Gesellschaften informiert - was meinen speziellen Fall betrifft -

Keine konkreten Äusserungen.....wenn´s ums Zahlen geht, werden die alle vorsichtig mit "Versprechungen"........

Was die "eigene Tiergefahr" speziell bei Weideunfällen angeht, da gibt es einige Urteile.

Laut dem was ich gelesen habe, darf der Versicherer nur dann die "eigene TG" in Abzug bringen, wenn es konkrete Zeugen gibt, welche gesehen haben, daß es sich um "Gerangel" gehandelt hat.
Oder der Verursacher hat entsprechende "Schäden" an sich selbst die darauf schliessen.

Gibt es keinen direkten Zeugen, keine Beweise eines normalen Gerangels oder "Provokation" durch den Geschädigten, dann "zählen" nur die Tatsachen,- d.h. der bestehende Schaden- und es darf keine TG in Abzug gebracht werden.

("wer haftet beim Weideunfall" www.pferde-rechtsanwalt.de)

Bin nicht sicher ob man ohne Anwalt eine Chance hat fair behandelt zu werden...wie sind da eure Erfahrungen?

Habe Rechtsschutzversicherung..... Augenzwinkern mal kucken ob die das zahlen würden Teufel



Geschrieben von FraukeF am 26.08.2010 um 08:00:

 

Ich kann dazu nur wiedergeben, was uns ein befreundeter, sehr guter RA in einem anderen Fall gesagt hat:

" Wie konntet ihr nur ohne Rechtsbeistand in einen Versicherungsfall gehen ? "

- Ohne Worte - Augen rollen



Geschrieben von rivera am 26.08.2010 um 10:13:

 

nimm erst kontakt mit deiner rechtsschutz auf oder lasse dies den anwalt deiner wahl als erstes machen. ich denke, die übernehmen das, da die chancen gut sind.
alternativ kannst du deine forderung einmal direkt an die versicherung stellen, falls die mauern, dann einen anwalt nehmen. ich habe damal meine kleine summe direkt gefordert und bekommen (mit etwas abzug).

zum eigentlichen thema: ein sb muss keine tierhüterhaftpflicht abschliessen, ich finde es aber relativ d... keine zu haben. zahlungspflichtig für deine versäumnisse als sb bist du nämlich sowieso und eine private haftpflicht übernimmt das nicht. im zweifel kann es dich also haus und hof und zukunft kosten, wenn du nicht versichert bist.



Geschrieben von Felischa am 26.08.2010 um 14:06:

 

bei Kosten von 27,-€ bis ca 90,-€ je nach Versicherung jährlich, finde ich die Überlegung schon ziemlich leichtsinnig.
Ich habe jedes Pferd abgesichert was bei mir steht, auch die temporären Deckstuten !

Auf Nachfrage beim Anwalt ( Pferderecht) hat er mir dringendst geraten so eine Versicherung abzuschliessen, denn selbst wenn erstmal die Haftpflichtversicherung des Pferdes einspringt, kommt die dann auf den Tierhüter zurück und der darf dann mit seinem Privatvermögen haften wenn er kleine Versicherung hat.

Ich bin auch Privat und eine "Haltergemeinschaft" aber spätetstens vor Gericht sehen § ganz anders aus, Gutachter sehen auch alles anders und Anwälte .....am Ende durfte unsere Stallbesitzerin für einen Riesenschaden haften.

Pferde waren von Unbekannt im Ummauerten Paddock mit verschlossenen Stahltor rausgelassen worden.
Schaden 3 tote Pferde, 4 verletzte, 4 kaputte Autos, eine Frau mit mehrfacher Augen OP......

Also für mich sind die §§ völlig egal wenn man vor Gericht doch als Buhmann mit mehren 100.000 € da steht, irgendein Schlupfloch findet sich immer....dann lieber 27,-€ jährlich pro Pferd.


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