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Geschrieben von Kiowa am 24.06.2011 um 21:27:

  anzahlung bei kauf im ausland?

hallo!
ich möchte bei einer deutschen züchterin in ungarn ein pferd kaufen (mehr dazu in meinem thread "pferdekauf pro und contra"). er ist noch hengst, sie würde ihn vor ort legen lassen wenn sie eine anzahlung erhalten hat, da sie ihn, wenn er bleiben sollte, lieber als hengst hätte. ich selber habe mit einer anzahlung trotz kaufvertrages kein problem, schliesslich geht jeder von uns ein risiko ein - sie lässt ihr pferd in ungarn einen hänger betreten und sieht pferd und geld nie wieder, ich zahle vorauskasse und höre nie wieder was... da ist ne anzahlung doch ein guter kompromiss.
meine freundin sagt, dass kennt sie gar nicht, geld gegen "ware"...
wie seht ihr das? oder wie ist da so der normale ablauf? nen bestimmten vertrag muss man da nicht haben, ist doch eu-recht, oder? und wie ist der normale ablauf, wenn man sein pferd nicht selbst abholt, sondern von einem transportunternehmen bringen lässt? equidenpass muss der fahrer haben, muss irgendwas vorher zu mir (ausser dem unterschriebenen vertrag, natürlich)?
ich hoffe, einer von euch weiss bescheid! Ungeduld



Geschrieben von Raio am 24.06.2011 um 21:40:

 

Ich würde das mit der Anzahlung auf jeden Fall im Kaufvertrag regeln (vor allen Dingen den Gefahrenübergang). Was passiert, wenn das Pferd bei oder aufgrund von Komplikationen der Kastration krank wird oder gar stirbt ?

Gibt es keine Möglichkeit, das Geld über einen Treuhänder auszahlen zu lassen ? Sowas wird bei größeren Beträgen bei Internetgeschäften doch auch gemacht. Der Treuhänder bekommt das Geld im Voraus und sobald der Käufer die Ware hat, übergibt er es. Risiko für beide Parteien minimiert.

Bezüglich der Abholung war es innerdeutsch bei mir so, dass der Kaufvertrag unterschrieben und das Geld übergeben war, bevor der Transporteur das Pferd gebracht hat. Er hatte natürlich den Equidenpass dabei.

Hinweise zu internationalen transporten findest Du z.B. hier

Gruß Beate



Geschrieben von Kiowa am 24.06.2011 um 21:44:

 

so ne art paypal, stimmt... Kopfkratzen
stimmt, es muss ein bestimmtes gesundheitszeugnis vorliegen, das hat er aber schon bzw wird aktuell gemacht. quarantäne und zoll fallen da nicht an (wäre mir jedenfalls völlig neu!)
aberr gute anregungen, vielen dank!



Geschrieben von Raio am 24.06.2011 um 21:46:

 

Ich habe meinen Beitrag nochmal geändert, nachdem ich Infos im Web gefunden habe.



Geschrieben von rivera am 24.06.2011 um 21:52:

 

habt ihr geregelt, was aus dem kaufvertrag wird, wenn die kastration schiefläuft? ich hatte dich so verstanden, dass das risiko bei der verkäuferin liegt, anders würde ich das an deiner stelle auch nicht vereinbaren.
falls du dann schon angezahlt hast und das nicht bei einer treuhandstelle liegt, könnte es schwierig werden, das geld zurückzubekommen.
ansonsten sind anzahlungen durchaus üblich, wenn zwischen vertrag und übergabe eine etwas längere zeit liegt. bei kompletter zahlung musst du aber sofort die eigentumsurkunde bekommen! am unkompliziertesten geht das wohl bei der verkäuferin vor ort zug um zug.
wer trägt transportkosten und transportrisiko?? unbedingt klären.


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