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Geschrieben von Joya am 30.10.2015 um 22:31:

 

Nun die Fälle sind doch vergleichbar, denn so wie ich das verstanden habe, kam ja ein Kaufvertrag zustande, d. h. der Verkäufer hat dem Käufer das Pferd zugesagt und es sich dann anders überlegt.

In meinem Fall kam der Kaufvertrag AUSSERHALB von ebay zustande (der Höchstpreis wurde ja eben nicht erreicht und mir wurde per e-mail ein Angebot unterbreitet, das ich angenommen habe). Versehentlich habe ich dann das Auto quasi dem Falschen mitgegeben und konnte somit den ursprünglich geschlossenen Kaufvertrag nicht einhalten. Wäre also dem Käufer ein nachweisbarer Schaden entstanden, hätte er ihn mir gegenüber geltend machen können.

Ähnlich dürfte es in diesem Fall sein - Kaufvertrag wurde (mündlich) abgeschlossen, der Verkäufer entschließt sich den Kaufvertrag nicht zu erfüllen. Da hat der Käufer sehr wohl das Recht und die Möglichkeit, die Erfüllung einzuklagen, falls möglich, oder eben entstandenen Schaden geltend zu machen. ABER er (der Käufer) ist in der Beweispflicht und von daher besteht die nicht geringe Chance, dass er trotz eindeutiger rechtlicher Lage scheitert. So wie das in meinem Fall war, da ich ein und dieselbe Sache eben nicht zweimal veräußern kann (einen bereits geschlossenen Vertrag hätte ich auf jeden Fall gebrochen) und der enttäuschte Käufer keinen Schaden nachweisen konnte, scheiterte er mit seiner Forderung.

Zambezi, ganz klar, wer wegen sowas nen Anwalt bemüht hat anscheinend Langeweile ... Der Typ damals hat mich regelrecht terrorisiert und einfach nicht einsehen wollen, dass mir da ein dummes Versehen unterlaufen ist. Der wurde ausfallend, hat mehrmals täglich angerufen etc., alles wegen eines dämlichen Autos! Da gehts nicht um die Sache selbst (das Auto oder das Pferd), da gehts ums Prinzip, ums Recht-haben-wollen.



Geschrieben von Zambezi am 30.10.2015 um 23:49:

 

Ja, da hast Du Recht, wenn der mündliche Vertrag zustandegekommen ist, ist das schon vergleichbar. Im Fall von dem Pferd war aber nicht ganz klar, ob die Verkäuferin wirklich ausdrücklich zugesagt hatte.
Ich denke auch, dass es dann oft nur noch ums Prinzip, ums Haben-Wollen geht. Meistens wird etwas, sei es ein Auto, ein Pferd oder auch ein Partner, erst dann so richtig interessant, sobald sich noch jemand anders dafür interessiert Zunge raus



Geschrieben von Slauni am 19.06.2016 um 12:59:

 

Mal eine ähnliche Frage:

Kann ich ein Rückkaufsrecht in die Verträge einfügen?


Hatte doch mal den Fall, dass mir ein Jährling abgekauft wurde und dann habe ich über Umwege erfahren dass sie es total verwahrlosen haben lassen. Auf Umwege kam das Pferd dann auch zurück zu mir.
Da ich jetzt was ähnliches habe, geistert mir der Gedanke durch den Kopf ob ich mir auf ordentliche/ vertragliche Weise Sicherheit verschaffen kann.
Es ist zwar wohl mehr Herzens- als Verstandssache, aber trotzdem.



Geschrieben von Lieschen am 19.06.2016 um 14:49:

 

So weit ich weiß, ist es möglich ein Vorkaufsrecht zu vereinbaren, das ja nur gilt wenn ein Pferd wieder verkauft werden soll und man verhindern will, daß es in irgendwelchen dunklen Kanälen verschwindet. Das macht aber oftmals nur Sinn, wenn zusätzlich eine hohe Vertragsstrafe vereinbart wird, die eingeklagt werden kann, wenn der neue Besitzer doch einfach an irgendwen verkauft. Denn es ist äußerst schwierig ein weiter verkauftes Tier zurück zu bekommen, dazu gibt es keine gute rechtliche Handhabe. Die einklagbare Vertragsstrafe ist dann quasi die "Versicherung", daß das Vorkaufsrecht hoffentlich tatsächlich eingeräumt wird.

Ein Rückkaufsrecht, nur weil dir vielleicht die Haltung des verkauften Pferdes nicht gefällt oder sie tatsächlich nicht artgerecht ist, dürfte zu sehr in das Eigentumsrecht des Käufers eingreifen, als daß es da eine rechtliche Handhabe gäbe das durchzusetzen...



Geschrieben von Slauni am 21.06.2016 um 08:52:

 

okay, dank dir!

Das heißt ich könnte ein Vorkaufsrecht mit Vertragsstrafe im Vertrag einfügen.
Wie errechnet sich die Vertragsstrafe? Oder geht man da von einem Streitwert aus der es für den Rechtsanwalt interessant macht?


Was wäre denn, wenn ich von Haus aus eine Probezeit von einem halben Jahr vereinbare in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen vom Kaufvertrag zurück treten können?
Und während ich das geschrieben hab sind mir schon die ersten "Abers" in den Kopf geschossen. Da müßte man dann den "Tod, Untergang, Verschlechterung usw" ausschließen weil sonst der Käufer sagt: ups ich habs kaputt gemacht, jetzt will ich von vertrag zurück treten.



Geschrieben von Velvakandi am 21.06.2016 um 12:33:

 

Auf sowas würde ich mich auch als Käufer überhaupt nicht einlassen. Ich kauf doch kein Pferd bei dem der Verkäufer in den nächsten 6 Monaten jeden Tag vor der Tür stehen und ohne Angabe von Gründen mein Pferd wieder mitnehmen kann. Ehrlich mal, Slauni Augen rollen



Geschrieben von Buzi am 21.06.2016 um 13:23:

 

Verkauft ist nun mal verkauft da kann man immer nur hoffen das alles passt oder der neue Besi vielleicht so vernünftig ist und auf den vor besi zukommt.



Geschrieben von Gáski am 21.06.2016 um 14:35:

 

Solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist, kannst du im Grunde nahezu alles vertraglich regeln, aber wenn du solche Bedenken hast ein Pferd zu verkaufen, dann mach es einfach nicht. Trennung ist immer mit einer gewissen Form von Schmerz verbunden und stellt natürlich auch ein zum Teil Risiko dar. Man kann als verantwortungsvoller Verkäufer nur schauen, ob man einen Käufer findet, bei dem man ein gutes Gefühl hat. Ob sich dieses dann bewahrheitet oder das Pferd, aus welchen Gründen auch immer, in den nächsten Jahren diverse Male wiederverkauft wird, kann man nicht wissen. Deshalb verkaufe ich auch keine Pferde.



Geschrieben von Lieschen am 21.06.2016 um 16:31:

 

Ganz ehrlich? Wer hat denn Interesse ein Pferd zu kaufen, unter Umständen viel Zeit und Geld darein zu investieren, sein Herz daran zu hängen, um es sich dann irgendwann vom Verkäufer wieder wegnehmen zu lassen, weil dem irgendwas nicht in den Kram paßt...? Kein halbwegs mit Verstand gesegneter Mensch würde sich auf so etwas einlassen... Und denjenigen, die nicht durchschauen, was sie da unterschreiben, würde ich persönlich wahrscheinlich kein Pferd verkaufen wollen...


Wenn man ein Tier verkauft, bei mir sind es hin und wieder Welpen, muß man sich einfach im klaren sein, daß man jegliche Rechte an diesem Tier verliert. Man kann lediglich versuchen möglichst verständige Menschen zu finden, die es wirklich gut mit ihrem Tier meinen und vielleicht auch gern den ein oder anderen Rat vom Verkäufer annehmen, und hoffen daß alles gut geht. Es ist nicht so einfach damit zu leben, vor allem wenn man mal schlechte Erfahrungen gemacht hat, aber wenn man das nicht kann sollte man keine Tiere verkaufen...


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