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Pferdehänger von ausländischem Hersteller = Importfahrzeug? |
Raio
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Pferdehänger von ausländischem Hersteller = Importfahrzeug? |
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Hallo,
Ich habe mir gerade einen neuen Hänger der französischen Marke Fautras bei einem der deutschen Vertragshändler gekauft. Die Händlerin war so freundlich, mir die Papiere vorab zuzusenden, damit ich den Hänger mit den endgültigen Kennzeichen bei ihr abholen kann. Auf der Zulassungsstelle hat man mir dann erklärt, es handle sich um ein Importfahrzeug und da ich in Hessen wohne, müsse ich den Hänger zur Zulassung vorführen. Dabei werden die reale FahrgestellNr und die Angaben in den Papieren verglichen. Könnte ich ja alles verstehen, aber wieso ist der Hänger ein Importfahrzeug? Ich habe ihn nicht im Ausland gekauft und auch nicht importiert. Wenn das Herstellungsland der ausschlaggebende Aspekt wäre, wären ja praktisch alle Autos Importfahrzeuge. Selbst VWs kommen ja aus Werken in Mexico.
Jetzt muss ich den Hänger mit Kurzzeitkennzeichen abholen, die mir zum Glück die Händlerin leiht. Sonst würde das nochmal extra Geld kosten.
Verwirrte Grüße Beate
__________________ *** Ein gutes Pferd hat keine Farbe, ein richtig Gutes ist weiß oder smoky black (und hat seeehr lange Ohren) ***
*** Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man Recht haben kann und trotzdem ein Idiot ist. ***
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Raio: 23.05.2014 15:27.
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23.05.2014 15:25 |
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Topsy unregistriert
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Ich denke, es ist deshalb Importfahrzeug, weil es wahrscheinlich bereits mind. 1x im Ausland angemeldet war und Du sozusagen dann der mind. 2. Besitzer bist.
Ich habe auch einen Neuwagen aus dem EU-Ausland gekauft, der war zwar fast "neu" und hatte nur 30 km, aber nicht mehr 1. Hand, sondern sog. Import eben aus Österreich (in meinem Falle jetzt). Das ist schlecht für den Weiterverkauf, da nicht mehr 1. Hand Wagen, war aber gut für meinen Geldbeutel, da sehr viel Geld gespart.
War denn der Anhänger wenigstens billiger als keine (Re-) Import-Modelle?!
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23.05.2014 15:40 |
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Topsy unregistriert
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Ich habe einen Ifor Williams und musste den der Zulassungsstelle nicht extra vorführen...(Bayern).
Also, die einzige Erklärung ist, dass die sich bei der Zulassungsstelle nicht auskennen...
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23.05.2014 16:54 |
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Raio
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das nehme ich auch an...
Jetzt bin gespannt, ob sie bei der Zulassung mit schwarzen Kennzeichen auch nochmal Verwirrung stiften.
Gruß Beate
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23.05.2014 16:59 |
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Wisy
Einhorn
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Zitat: |
Liegt für den Neuwagen eine EG-Typgenehmigung (EG-TG) vor, genügt es, dass der Fahrzeughersteller oder der von ihm autorisierte Importeur Ihnen die Übereinstimmungsbescheinigung „Certificate of Conformity“ (CoC) ausstellt.
Mit diesem Dokument können Sie den Wagen problemlos bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden. Eine Vollabnahme ist nicht erforderlich. |
das habe ich eben auf der Seite vom TÜV-Nord gefunden...hast du eine EG-TG und ein CoC ?
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23.05.2014 22:07 |
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Raio
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Hallo,
ich habe ein CoC und alle notwendigen Papiere. Es kann sich nur um ein Missverständnis bei der Zulassungsstelle handeln, aber bring die mal dazu, das zuzugeben.
Da ist es wahrscheinlich einfacher, ich führe den Hänger vor.
Gruß Beate
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24.05.2014 15:46 |
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