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DasGangPferdeForum » Allgemeines rund um Pferd & Reiter » Alles was Recht ist » Sonderkündigungsrecht Einstellvertrag nach Stallbrand » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Sonderkündigungsrecht Einstellvertrag nach Stallbrand
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Raio Raio ist weiblich


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Sonderkündigungsrecht Einstellvertrag nach Stallbrand Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
Der Pensionsstall, in dem mein Pferd eingestellt war, ist Gestern abgebrannt. Den Pferden ist zum Glück nichts passiert. Wir haben die Pferde Gestern auf verschiedene Ställe der Umgebung verteilt. Ich bin davon ausgegangen, dass ohne einen benutzbaren Stall der Einstellvertrag hinfällig ist und würde mir einen anderen Stall suchen. Eine Kündigungsfrist sehe ich nicht, weil die Leistung ja nicht mehr erbracht werden kann. Jetzt habe ich mitbekommen, dass der SB "Notboxen" installieren will. Das ist für mich, speziell im Winter, keine Alternative. Muss ich jetzt wegen dieses Angebotes die Kündigungsfrist einhalten (und damit mindestens 1 Monat doppelt bezahlen) oder habe ich immer noch ein Sonderkündigungsrecht?
Ich wäre für weitere Meinungen dankbar.

Gruß Beate

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23.12.2014 10:11 Raio ist offline E-Mail an Raio senden Beiträge von Raio suchen Nehmen Sie Raio in Ihre Freundesliste auf
Baron Baron ist weiblich
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sicherlich hast du weiterhin ein Sonderkündigungsrecht da deine bisherige Box nicht mehr existiert.
Aber es ist auch sehr nett von dem SB, das er Notboxen baut. Vermutlich ist nicht jeder "auf dem Absprung" bzw möchte gerne weiterhin dort bleiben.

Sprich doch einfach mal mit ihm

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23.12.2014 10:27 Baron ist offline E-Mail an Baron senden Beiträge von Baron suchen Nehmen Sie Baron in Ihre Freundesliste auf
Raio Raio ist weiblich


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Ich würde ja gerne ein sachliches Gespräch mit dem SB führen, allerdings war das die letzten Monate schon nicht möglich. Aufgrund verschiedener Umstände hatten schon mehrere Einsteller den Stall verlassen und weitere wollten demnächst gehen. Ich persönlich glaube nicht, das sich die Gesamtsituation verbessert, wenn Boxen durch Notboxen ersetzt werden.
Gruß Beate

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23.12.2014 11:04 Raio ist offline E-Mail an Raio senden Beiträge von Raio suchen Nehmen Sie Raio in Ihre Freundesliste auf
Topsy
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Uff, ich hatte mal ein ähnliches Problem, dass in meinem Stall Herpes ausgebrochen ist, während mein Pferd beim Training woanders stand.

Ich wollte natürlich nicht mehr zurück, auch wenn es anscheinend nach 5-6 Wochen kein Infektionsrisiko laut SB mehr gegeben hätte. Man hat sich dann auf 1 Monat statt der 2 Monate zahlen (Kündigungsfrist) geeinigt. Geärgert hat mich das trotzdem - eigentlich fand ich, dass ich in solch einem Fall gar keine Kündigungsfrist habe, aber das findet ein SB natürlich nicht.

Es ging aber nur, weil ich sofort reagiert habe. ER war nämlich der Meinung gewesen, das "alles" nach 5-6 Wochen ja schon vorbei wäre...(was es dann aber gar nicht war, nach 2-3 Monaten dann schon) und wenn ich mit meiner Kündigung gewartet hätte, wäre er sicher "uneinsichtiger" gewesen (da dann viele andere auch gehen wollten, bzw. es ihre Pferde nicht mehr gab).
23.12.2014 11:08
Gáski
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Ein Pensionspferdevertrag unterliegt nicht dem Miet- sondern dem Verwahrrecht, auch wenn dieser verschiedene Bestandteile aus anderen Rechtsgebieten (z. B. Miet- oder Dienstleistungsrecht) beinhalten mag. Dein Stallbesitzer verwahrt also dein Pferd für dich. Wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist, weil der Stall abgebrannt ist, musst du deinen Vertragsteil, d. h. Zahlung eines Geldbetrages für die Verwahrleistung, nicht erfüllen, da die Gegenleistung des Stallbesitzer unmöglich geworden ist. Ob der Bau von Notboxen in dieser Jahreszeit den Anspruch eures Vertrages erfüllt, kann ich nicht beurteilen, wage ich jedoch zu bezweifeln. Sollten diese jedoch eurer Vertragsgrundlage entsprechend, erlischt die Einrede der Unmöglichkeit und du musst weiterzahlen, kannst aber natürlich ordentlich kündigen.
23.12.2014 11:32
Raio Raio ist weiblich


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So hatte ich mir das gedacht. Gäbe es die Notboxen nicht, wäre es verhältnismäßig einfach und eindeutig, mit Notboxen ist es Auslegungssache.
Danke & Gruß Beate

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23.12.2014 11:38 Raio ist offline E-Mail an Raio senden Beiträge von Raio suchen Nehmen Sie Raio in Ihre Freundesliste auf
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wenn er zwar dein pferd unterbringen kann, aber nicht alle vereinbarten leistungen bringt, hast du wahrscheinlich auch ein sonderkündigungsrecht. je nachdem, wie er es macht, sind die bedingungen ja u.u. anders. dafür brauchst du keine schriftliche festlegung, es reicht, wenn die handhabung immer auf eine bestimmte art erfolgt ist.
ich würde sofort! fristlos kündigen - solange die boxen nicht fertig sind, kann er seine leistung ja nicht bringen. es ist nicht zumutbar, einige tage ohne jede box zu sein mitten im winter. es ist auch legitim, dass der stall, in dem divino jetzt steht, mit dir einen einstellvertrag müchte....

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23.12.2014 12:51 rivera ist offline E-Mail an rivera senden Homepage von rivera Beiträge von rivera suchen Nehmen Sie rivera in Ihre Freundesliste auf
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Wenn denn der Einstellvertrag ein Verwahrvertrag ist, dann gibt es keine Kündigungsfrist, auch wenn im Vertrag was anderes drin steht, da ich davon ausgehe, dass es mehrere Einsteller gibt und die alle einen gleichen bzw. ähnlichen Vertrag haben, also vom grundlegenden Vertragstext her.

Die meisten Einstellverträge sind Verwahrverträge. Um es genau zu sagen, müsste man den Vertrag natürlich lesen. Für Verwahrverträge gibt es keine Kündigungsfrist laut Gesetz. Die sind jederzeit kündbar. Ohne Grund - von jetzt auf gleich.
Wenn der Stallbesitzer in seinen Verträgen aber dennoch Kündigungsfristen drin hat, dann sind diese Regelungen meist sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen und danach wäre die Vereinbarung einer Frist zum Nachteil des Kunden dann unwirksam. Meistens sind diese Regelungen als AGB einzustufen. Um es genau zu sagen, müsste man auch den Vertrag lesen.

Du kannst also vermutlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder halt die Einstellgebühr ggf. mindern. Die Leistung ist hier NICHT entfallen, denn das Pferd steht ja nicht auf der Strasse, sondern ist woanders untergebracht. Sind dort die Leistungen weniger, wie in Eurem Vertrag vereinbart, kannst Du mindern. Gar nix zahlen geht nicht, solange der Vertrag besteht.
23.12.2014 13:43 krawuttki ist offline E-Mail an krawuttki senden Beiträge von krawuttki suchen Nehmen Sie krawuttki in Ihre Freundesliste auf
Raio Raio ist weiblich


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Danke für die Tipps. Inzwischen hat die erste Einstellerin fristlos sondergekündigt und die Antwort des SB war sinngemäß "ein Sonderkündigungsrecht habe nur er, Einsteller könnten nur zum Monatsende mit 2 Monaten Frist wie im Vertrag beschrieben kündigen". Und er hat natürlich wieder einen Wutanfall bekommen. Die sog. Notboxen sind Verschläge aus Panels (ca. 2,80 x 2.80) in der Reithalle ohne Einstreu. Für mich völlig inakzeptabel. Sand mit Zuschlagsstoffen ist keine geeignete Einstreu. Ich konnte die Seitenlänge mit 2,5 Schritten ablaufen. Das ist viel zu klein.
@Krawuttki
Den letzten Absatz verstehe ich nicht. Wieso erbringt der SB Leistung, wenn ich in einem anderen Stall selber für die Ersatzunterbringung aufkomme?
Gruß Beate

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23.12.2014 20:36 Raio ist offline E-Mail an Raio senden Beiträge von Raio suchen Nehmen Sie Raio in Ihre Freundesliste auf
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Krawuttki bezog sich mit der Ersatzleistung denke ich auf die Notboxen.

Ich würde einfach fristlos kündigen und nichts mehr zahlen, da würde ich es drauf ankommen lassen. Wer engagiert denn wegen zwei monatlichen Stallmieten einen Rechtsanwalt und riskiert den Fall dann vor Gericht zu verlieren (was ja sehr wahrscheinlich ist)?

Gut, dass euren Pferden nicht passiert ist!

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die notboxgrösse ist bestimmt für ein pferd von divinos grösse nicht angemessen, lies das mal bei der fn nach - spätestens so solltest du fristlos raus sein.
ich würde auch kündigen und nicht zahlen, lass ihn doch klagen.

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23.12.2014 20:50 rivera ist offline E-Mail an rivera senden Homepage von rivera Beiträge von rivera suchen Nehmen Sie rivera in Ihre Freundesliste auf
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So hatte ich mir das prinzipiell auch gedacht, allerdings habe ich heute festgestellt, dass mein Schrank samt Inhalt zwar löschwassergetränkt und verräuchert ist, aber mitnichten verbrannt. Es ist unerklärlicherweise so, als ob das Feuer genau meinen Schrank ausgespart hat. Bin begeistert und habe schon mal die wichtigsten Sachen geborgen. Ich kann aber weder den kompletten Inhalt noch den Schrank aus der Ruine holen wg. Einsturzgefahr. Wenn ich kündige, gehe ich davon aus, dass ich mich von den Sachen verabschieden kann. Üblicherweise bekommen "Querulanten" gleich Hofverbot und ich bekäme ja auch gar nicht mit, wann das Gebäude gesichert ist.
Trotzdem wäre es billiger als 2 Monate doppelt bezahlen.

Gruß Beate

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23.12.2014 20:53 Raio ist offline E-Mail an Raio senden Beiträge von Raio suchen Nehmen Sie Raio in Ihre Freundesliste auf
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naja, das ist dein eigentum. er darf es dir nicht vorenthalten. wenn er dir hofvebot gibt, muss er einen vertreter auf den hof lassen, um deine sachen rauszuholen.

glück im unglück, dass nicht alles verbrannt ist. fröhlich

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von rivera: 23.12.2014 20:55.

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Er kann dir kein Hofverbot erteilen, solange sich noch Eigentum von dir auf dem Hof befindet, oder? Notfalls suchst du dir einen großen breiten Freund/Verwandten, den nimmst du mit, wenn du deinen Schrank holen gehst. Ist der abgeschlossen, so dass er derweile an deine Sachen nicht ran kommt?

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Theoretisch bin ich im Recht, aber Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe.
Schaun wir mal. Auf jeden Fall bestärkt mich sein Umgang mit Kündigungen und Notboxen in meiner Entschlossenheit zu gehen.
Gruß Beate

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23.12.2014 20:58 Raio ist offline E-Mail an Raio senden Beiträge von Raio suchen Nehmen Sie Raio in Ihre Freundesliste auf
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Ich konnte heute nur hastig ein paar Sachen greifen und weiß nicht mehr, ob ich den Schrank wieder verschlossen habe. Zum Transport brauche ich eh zwei kräftige Leute, weil der Schrank leer 75 kg wiegt.
Gruß Beate

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23.12.2014 21:01 Raio ist offline E-Mail an Raio senden Beiträge von Raio suchen Nehmen Sie Raio in Ihre Freundesliste auf
picada picada ist weiblich
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Für mich liest es sich so, dass du schon lange nicht mehr glücklich bist mit der Situation am Stall bzw. mit dem SB.

Ansonsten lässt man ja seinen SB nach diesem furchtbaren Unglück nicht alleine im Regen stehen..oder? Mir tut er fast etwas leid, dass nun alle die Flucht ergreifen, nicht vorübergehend, sondern für immer. Aber schlussendlich hat er es wohl selbst zu verantworten, dass sich nun die meisten so verhalten und nicht zu ihm stehen.

Die Notboxen sind nun wirklich keine Alternative und sicherlich kannst du die Sonderkündigung auch so begründen, wie es hier schon erwähnt wurde. Ausserdem gelten für beide Vertragsparteien immer die selben Rechte - also steht sicherlich nicht nur ihm dieses Sonderrecht zu.

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23.12.2014 21:02 picada ist offline E-Mail an picada senden Beiträge von picada suchen Nehmen Sie picada in Ihre Freundesliste auf
Helmingur Helmingur ist weiblich
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Raio,
so wie du schreibst, wirst du dort sowieso nicht (mehr) glücklich.
Ich würde da gar nicht groß rummachen und auch nicht mehr irgendwie verhandeln - sondern Kündigung aufsetzen, Begründung (Notboxen nicht zumutbar, ungeeignet etc.), und fertig.
Ich persönlich würde alles was geht vorher holen - ich kenne leider viele Leute, die in solchen Situationen unmöglich werden und sich wie die Bekloppten benehmen. Augen rollen

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23.12.2014 21:03 Helmingur ist offline E-Mail an Helmingur senden Beiträge von Helmingur suchen Nehmen Sie Helmingur in Ihre Freundesliste auf
Raio Raio ist weiblich


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Ich hatte bisher den Stall nicht gewechselt, weil die Versorgung absolut in Ordnung war (Heu, Stroh, tgl. Misten, tgl. Auslauf etc). Der SB hat wohl schon mehrere Monate irgendwelche persönlichen Probleme und ist extrem cholerisch. Solange es "nur" gegen mich und nicht gegen Divino ging, wollte ich Divino keinen Stallwechsel zumuten. Jetzt allerdings sehe ich keinen Grund, dorthin zurück zu gehen, weil aktuell Divino nicht gut versorgt werden würde. Die anderen Leute gehen ebenfalls wegen des Verhaltens des SB und nicht, weil die Pferde schlecht versorgt wurden. Mehrere wollten in der nächsten Zeit kündigen und kommen daher nicht zurück.

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Wieso kannst du denn nicht den ganzen Inhalt aus dem Schrank holen, aber Teile? Besteht die Einsturzgefahr nicht immer? Und wenn das jetzt alles nass ist, wie lange kann das da liegen, ohne kaputt zu werden?
Ich würde auch versuchen, so schnell wie möglich alles noch hamsterbares zu holen und dann zu kündigen.
24.12.2014 08:32 stechmuecke ist offline E-Mail an stechmuecke senden Beiträge von stechmuecke suchen Nehmen Sie stechmuecke in Ihre Freundesliste auf
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