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Wurmkur-Kauf legal oder illegal? |
hoppe
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Wurmkur-Kauf legal oder illegal? |
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Moin an alle.
Aus gegebenem Anlass frage ich hier einmal nach euren Kenntnissen zum Thema Wurmkuren aus dem Ausland/Importe beziehen.
Die Kontra Fraktion sagt: Es er ist illegal und da gibt es auch mit einem Rezept nichts zu rütteln.
Die Pro-Fraktion sagt: Es ist erlaubt sobald ein Rezept vorliegt.
Fakt ist, Deutschland hat vor einigen Jahren den Anschluss an das Europäische Medikamentegesetz verpasst, dies wohl absichtlich.
In den Pferdezeitschriften stehen immer wieder angebliche Gesetzestexte zum Einfuhrverbot.
Es wird auch immer wieder von Zollübergreifenden Fahndungen nach Privatpersonen berichtet, die dann beim Fund einer Lieferung von hohen Geldstrafen berichten.
Aber stimmt das? Ich meine ja da ist Propaganda und Einschüchterung damit niemand auch nur auf die Idee kommt, sich Wurmkuren im Ausland zu kaufen.
Wer kennt sich aus und weiß genaueres?
LG
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13.11.2009 11:11 |
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Velvakandi
Einhorn
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Es tauchten jedenfalls auch in Internetforen schon Erfahrungsberichte von Leuten auf die in solchen Aktionen mal blechen mußten weil sie erwischt worden sind. Und das waren immer langjährige User, die sich also nicht nur zum Zwecke der Einschüchterung dort angemeldet hatten um mal solche Enten unters Volk zu bringen.
Was du meines Wissens darfst ist mit deinem Rezept selbst nach Holland etc. fahren und das Zeug dort kaufen und in nicht zu großen Mengen über die Grenze mitnehmen. Was du nicht darfst ist das Rezept hinschicken und dir die WKs per Post zustellen lassen. Weil das Versenden von Medikamenten über die Grenze wohl untersagt ist. Das ist mein Wissensstand zu dem Thema.
Und ohne Rezept geht natürlich gar nichts (also geht schon, aber völlig illegal), weil WKs rezeptpflichtig sind.
Einfacher und risikofreier ist es da wirklich sich im Stall zusammen zu tun und beim örtlichen TA gleich eine größere Menge abzunehmen, dann gibts auch dort etwas Rabatt. Oder man hat Kontakte zu Leuten die in Apotheken arbeiten, die kriegen die Wurmkuren natürlich ein EK Preis und reichen die unter Freunden in begrenzten Mengen auch mal weiter.
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13.11.2009 13:36 |
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rivera
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medikamentekauf generell ist doch nicht verboten, soweit ich weiss. die pergolid-lieferungen aus holland laufen ja bei vielen seit jahren, immer mit rezept von deutschem ta, der das auch so empfiehlt,...
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13.11.2009 21:12 |
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Velvakandi
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Na wie gesagt, meines Wissens darfst du das Zeug zwar kaufen, aber es darf nicht per Post verschickt werden...
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13.11.2009 21:43 |
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rivera
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dann müsste aber doch zuerst die holländische apotheke, die den kram versendet, belangt werden, oder? die begehen schliesslich die "tat" und müssten als profis auch am besten informiert sein über die rechtslage.
einig europa
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14.11.2009 09:57 |
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hoppe
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Moin an alle.
Ja rivera, das dachte ich auch. Dem ist aber nicht so weil die nur anbieten und versenden.
Der Käufer ist wohl der zu belangende, weil er es sich zusenden lässt und nach Deutschem Recht sollen Wurmkuren nicht zu den legalen Importgütern nach dem Medikamentengesetz gehören.
Ich finde dazu aber keine gesetzliche Klausel.
Ich schrieb schon vor einigen Monaten, genauer gesagt im Dez.2008 einen Lieferanten in Holland an und bekam die Antwort, das ich nichts illegales mache und ruhig bestellen kann. War aber aufgrund der Beiträge in anderen Reitforen unsicher und dachte mir, besser noch mal abwarten. Nun gibt es auch noch durch ein neues Gesetz welche den Europäischen Ländern die Ausgabe von WK nur nach vorlegen eines Rezeptes erlaubt, direkt vom Verkäufer in den Niederlanden Rezepte zu den Wurmkuren von einem ansässigem TA ausgeschrieben.
Ein Hinweis: Jeder der sein Pferd im E- Pass zur Schlachtung frei gegeben hat ist verpflichtet, seinen TA die jährlichen WK ein dem E-Pass eintragen zu lassen. Soll heißen, wer sich WK aus dem Netz kauft und diese nicht eintragen lässt handelt Rechtswidrig......auch nicht schlecht was?
LG
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14.11.2009 10:20 |
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rivera
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und? wieviele ta haben bei dir schon nach dem pass gefragt? ob schlachtpferd oder nicht?
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14.11.2009 21:39 |
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hoppe
Jungpferd
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Eben auch das ist für mich neu geweseb. Ich schrieb ja, aus aktuellem Anlass habe ich das Thema eingestellt.
Vorgestern war mein TA zur Blutabnahme meiner alten Dame, die ich regelmäßig checken lasse da und ich fragte ihn danach. Und es stimmt:
Sollte ein Pferd zur Schlachtung frei gegeben sein muss die Wurmkur im E-Pass vom TA eingetragen werden.
LG
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15.11.2009 07:04 |
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Raio
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Hallo,
eigentlich ist es für Pferdebesitzer mit als Schlachtpferd gekennzeichneten Pferden noch aufwendiger. Für jede Medikamentengabe bekommt man vom TA einen Abgabebeleg.
Für alle zur "Schlachtung bestimmten" Equiden muss ein Bestandsbuch (Stallbuch) geführt werden. Hierzu ist der verantwortliche Tierhalter gemäß § 4 Abs. 3 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind und zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vom 10. August 2001 (BGBl. I Nr. 42 S. 2131) verpflichtet. Umgangssprachlich wird die Verordnung auch Bestandsbuchverordnung genannt.
Hierin muss jede Anwendung von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unverzüglich dokumentiert werden. Hier werden Art des Medikamentes, Dauer der Verabreichung, Name des Tieres, Medikamentation, Ort, Name des Verabreichenden, Wartezeit und eventuell Notizen eingetragen.
In einem Pensionsstall, in dem mehrere Pferde von verschiedenen Besitzern gehalten werden, ist der jeweilige Pferdebesitzer dazu verpflichtet, dem Verantwortlichen (Stallbesitzer) die entsprechenden Abgabebelege ordnungsgemäß zukommen zu lassen. Der Arzneimittelabgabebeleg ist vom Tierarzt bei jeder Arzneimittelabgabe in zweifacher Ausführung auszufüllen. Ein Exemplar erhält der Tierbesitzer und eines behält der Tierarzt. Der Beleg des Tierbesitzers gehört in das Bestandsbuch, in dem er für fünf Jahre aufbewahrt werden muss.
Für Equiden, die "Nicht zur Schlachtung bestimmt" sind, braucht kein Bestandsbuch geführt zu werden.
Wurmkuren sind auch verschreibungspflichtige Medikamente -> unterliegen sie dem Prozedere wie oben beschrieben, wenn das Pferd als Schlachttier gekennzeichnet ist.
Gruß Beate
__________________ *** Ein gutes Pferd hat keine Farbe, ein richtig Gutes ist weiß oder smoky black (und hat seeehr lange Ohren) ***
*** Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man Recht haben kann und trotzdem ein Idiot ist. ***
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15.11.2009 12:10 |
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Velvakandi
Einhorn
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Zitat: |
Für Equiden, die "Nicht zur Schlachtung bestimmt" sind, braucht kein Bestandsbuch geführt zu werden. |
Und genau darum sind meine Pferde keine Schlachtpferde. Auf diesen ganzen Bestandsbuchquatsch hab ich keine Lust, noch viel weniger hab ich Lust mich in der Medikamentenwahl einschränken zu lassen. Außerdem find ich das bei Pferden die vor 2001 geboren sind sowieso Augenwischerei. Da wurden teilweise 20 Jahre lang die übelsten Medis in die Tiere gepumpt, aber ab dem Stichtag hat jeder erstmal eine "weiße Weste"...
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15.11.2009 18:19 |
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Raio
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Meine Pferde wurden auch immer gleich als "Nicht-Schlachttier" eingetragen, damit können wieder alle Medikamente verwendet werden und der bürokratische Aufwand fällt weg. Außerdem mißfällt mir die Vorstellung, dass aus meinen Pferden nach Ihrem Tod Wurst oder was auch immer gemacht würde. So sind die Körper halt Sondermüll und ich muß für die Entsorgung bezahlen. In Hessen trägt allerdings die Hessische Tierseuchenkasse 2/3 der Entsorgungskosten.
Gruß Beate
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15.11.2009 18:54 |
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hoppe
Jungpferd
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Aber Rajo dies ist wiedrum ein anderes Thema.
Ich habe und werde nie ein Problem damit haben, daß meine Ponys gegessen werden. Ich will nur einen guten und gnädigen sowie schmerzfeien Tot. Das ist mit einem Bolzenschuß eher garantiert. Und was stört es mich, wer mein Pferd isst oder das es gegessen wird. Da gibt es für mich keinen Unterschied zu anderen Nutztieren die weiß Gott ein schlechteres Leben bis zum Tode hatten.
Die Seele, die kann einem keiner nehmen, das ist für mich wichtig.
In Island werden Pferde nicht nur zum Reiten gezüchten......
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15.11.2009 19:07 |
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rivera
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das thema entgleitet ein wenig, könnt ihr bitte, falls gewünscht, für die thematik "schlachtpferd oder nicht" oder auch "schlachten oder nicht" ein neues thema aufmachen.
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15.11.2009 21:32 |
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fjoerdis
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Also lt. meinem TA ist es definitiv nicht legal, WK aus dem Ausland zu beziehen, bzw. zu verabreichen.
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16.11.2009 09:17 |
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Felischa
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Was noch keiner erwähnt hat.
Medis und Wurmkuren aus dem Auslang sind ganz oft Placebos !!!!
Was nützt mir das ich 10,-€ spare und dann hunderte Euros ausgebe um die Verwurmung meines vermeintlich sauberen Pferde zu behandeln.
Ist einer Bekannten passiert, die bezog Jahrelang aus Holland und dann verlor sie Ihr Pferd an Darmverschluss durch extrem hohe Verwurmung, andere Pferde aus dem Bestand hatte nichts, ausser Wurmkuren vom TA.
Kann natürlich Zufall gewesen sein.
Kurz danach kam dann auch der Versand ect in die Schlagzeilen.
Seid dem kaufe ich brav beim TA
__________________ nicht ärgern nur wundern und besser machen.
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26.11.2009 18:19 |
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