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DasGangPferdeForum » Allgemeines rund um Pferd & Reiter » Alles was Recht ist » Frage zum Thema Kaufvertrag oder Eigentumsurkunde und Equidenpass » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Frage zum Thema Kaufvertrag oder Eigentumsurkunde und Equidenpass
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jessigina jessigina ist weiblich
Fohlen


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Frage zum Thema Kaufvertrag oder Eigentumsurkunde und Equidenpass Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich habe folgendes Problem was mich bis Heute beschäftigt vllt kann mir jemand Helfen auf ein Paar Antworten.
Und zwar geht es darum das ich bis zum Ende August letzten Jahres,
Besitzerin eines 3 Jährigen Haflingerwallachs War...
Ich habe ihn von Fohlen auf an gehabt,
Mein Ex hatte ihn Damals mit mir zusammen gekauft, er hatte mir gehört,
ich hatte mich von meinem Ex getrennt, und da hieß es auch noch es sei mein Pferd er hat mir den Equidenpass und die Eigentumsurkunde mitgegeben,
bis dahin war auch noch alles gut, nach ca 1 monat kam er dann an und hielt mir ein Kaufvertrag von 2010 Unter die Nase wovon ich nichts wusste und hat so das Pferd an sich genommen und mir gedroht mit Polizei wegen der Urkunde und dem Pass.
Ich habe sie Ihm dann gegeben weil ich im glauben war ich hätte kein Recht.
Meine frage ist jetzt ich habe am Di wegen ein paar anderes sachen ein Termin beim Anwalt, habe ich vllt ne kleine Chance wenn ich Zeugen habe das es mein Pferd war und ich im besitz des Passes und der Urkunde war das ich ein Recht auf mein Pferd habe, wollte voher mal nachfragen bevor ich den Anwalt frage ob vllt eine kleine Chance besteht?
Ich danke schonmal im vorraus für Antworten.
LG Jessi
06.02.2014 19:55 jessigina ist offline E-Mail an jessigina senden Beiträge von jessigina suchen Nehmen Sie jessigina in Ihre Freundesliste auf
Wisy Wisy ist weiblich
Einhorn


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Hallo, dein Ex hat einen gültigen Kaufvertrag in dem nur er allein als Käufer des Pferdes drin steht?

Falls ja, dürfte deine Chance, das Pferd wieder zu bekommen, leider so gut wie 0 sein, denn Equidenpass und Eigentumsurkunde zählen nicht vor dem Gesetz.

Aber ich bin kein Anwalt, wenn du sowieso einen Termin dort hast, dann frag doch lieber den, der kann es dir genau sagen.
06.02.2014 20:49 Wisy ist offline E-Mail an Wisy senden Beiträge von Wisy suchen Nehmen Sie Wisy in Ihre Freundesliste auf
jessigina jessigina ist weiblich
Fohlen


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Ja da steht er drin allerdings von 2010 und er hat ihn mir ja letztes jahr geschenkt.
Ich versuche trotzdem weiter zu hoffen.
Danke für deine Antwort
Lg
06.02.2014 20:52 jessigina ist offline E-Mail an jessigina senden Beiträge von jessigina suchen Nehmen Sie jessigina in Ihre Freundesliste auf
Escapada Escapada ist weiblich
Remonte


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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJ...96BJNG004902377
06.02.2014 21:42 Escapada ist offline E-Mail an Escapada senden Beiträge von Escapada suchen Nehmen Sie Escapada in Ihre Freundesliste auf
jessigina jessigina ist weiblich
Fohlen


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Danke aber ich habe das nicht ganz so verstanden?!?
Lg
06.02.2014 22:50 jessigina ist offline E-Mail an jessigina senden Beiträge von jessigina suchen Nehmen Sie jessigina in Ihre Freundesliste auf
DimmaL
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Habt ihr denn ein schriftliches Dokument über die Schenkung?
06.02.2014 23:39 DimmaL ist offline E-Mail an DimmaL senden Beiträge von DimmaL suchen Nehmen Sie DimmaL in Ihre Freundesliste auf
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Nein das haben wir leider nicht :/
06.02.2014 23:42 jessigina ist offline E-Mail an jessigina senden Beiträge von jessigina suchen Nehmen Sie jessigina in Ihre Freundesliste auf
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Dann würde ich leider sagen, dass du keine Chance hast. Wenn er im Kaufvertrag als Besitzer steht und es kein schriftliches Dokument gibt über die Schenkung, kannst du ja nicht beweisen, dass er dir das Pferd wirklich geschenkt hat.
07.02.2014 00:05 DimmaL ist offline E-Mail an DimmaL senden Beiträge von DimmaL suchen Nehmen Sie DimmaL in Ihre Freundesliste auf
jessigina jessigina ist weiblich
Fohlen


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Ok ich danke trotzdem. Auch nicht wenn es zeugen gibt?
07.02.2014 00:07 jessigina ist offline E-Mail an jessigina senden Beiträge von jessigina suchen Nehmen Sie jessigina in Ihre Freundesliste auf
Ragna Ragna ist weiblich
Pegasus


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Ich bin zwar keine Juristin, aber rein aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass es mit Zeugen schwierig wird, es sei denn, du kannst gleich mehrere Zeugen auftreiben, und die sind auch noch glaubhaft. Zum Beispiel, dass dein Ex-Mann dir das Pferd vor allen Gästen einer Geburtstagsparty geschenkt hast.

__________________
Lady Gáta (1988-2004)
Schlitzohr und Schlaumeier Ragna
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Wahrheit hat die verblüffende Eigenschaft, sich immer wieder zurückzumelden. Bruno Bänninger

07.02.2014 09:52 Ragna ist offline E-Mail an Ragna senden Beiträge von Ragna suchen Nehmen Sie Ragna in Ihre Freundesliste auf
Anni Anni ist weiblich
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Du hast Zeugen, wenn du auch eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich den Gerichtsweg wählen.

Zudem: Wer hat die Kosten für das Pferd während der letzten Jahre gezahlt? Gibt es Belege, Zeugen, Tierarztrechnungen? Der letzte Monat ist ihm zumindest in Rechnung zu stellen, sämtliche Tierarztrechnungen auch.Die Unterhaltskosten dürften den Wert des Pferdes übersteigen.
Stell ihm eine Kostenrechnung mit Fristsetzung aus, dafür brauchst du keinen Anwalt.

Es war eine mündliche Schenkung, das ist auch ein Vertrag.Seine Belege sprechen nun leider für ihn, das Pferd stand bei dir, das spricht für dich und die Schenkung.

__________________
Leben allein genügt nicht, sagte der Schmetterling. Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man auch haben.
(Hans Christian Andersen)

07.02.2014 10:47 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen Nehmen Sie Anni in Ihre Freundesliste auf
jessigina jessigina ist weiblich
Fohlen


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Danke das hat mir schon etwas geholfen smile
07.02.2014 10:52 jessigina ist offline E-Mail an jessigina senden Beiträge von jessigina suchen Nehmen Sie jessigina in Ihre Freundesliste auf
Wisy Wisy ist weiblich
Einhorn


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Zitat:
§ 518 Form des Schenkungsversprechens
(1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.

(2) Der Mangel der Formwird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt .


Die "Bewirkung" wäre hier die "Einigung und Übergabe", siehe hier :

Zitat:
§ 929 Einigung und Übergabe Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.


Wenn du für diese "Übergabe" also dafür, dass er dir das Pferd geschenkt hast (und zwar genau dafür : "ich schenke dir dieses Pferd" Zeugen hast, könntest du es versuchen...

Aber wie gesagt, dafür gibt es Anwälte Augenzwinkern
07.02.2014 12:16 Wisy ist offline E-Mail an Wisy senden Beiträge von Wisy suchen Nehmen Sie Wisy in Ihre Freundesliste auf
DimmaL
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Wenn du googlest findest du auch einige Beispiele für deine Situation..
07.02.2014 14:50 DimmaL ist offline E-Mail an DimmaL senden Beiträge von DimmaL suchen Nehmen Sie DimmaL in Ihre Freundesliste auf
jessigina jessigina ist weiblich
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Danke für eure antworten. Das gibt mir vllt ein hauch von einer hoffnung.
Zumal besitze ich die tierarztrechnung und die versicherung..
Zumanderen hab ich die stallmiete immer bezahlt allerdings ohne beleg.
Habe die alte stallbesitzerin schon kontaktiert ich warte auf ihre antwort.
Dimmal ich hatte schon gegooglet aber nichts in det art gefunden.
07.02.2014 14:53 jessigina ist offline E-Mail an jessigina senden Beiträge von jessigina suchen Nehmen Sie jessigina in Ihre Freundesliste auf
Anni Anni ist weiblich
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Dann sieht es doch besser aus.Stell ihm eine richtig fette, angemessene Rechnung über die gesamte Dauer (drei Jahre) mit Frist.Zahlt er nicht, kannst du vom Gericht einen Mahnbescheid losschicken lassen.(ca. 40.-), diese auch auf die Rechnung setzen.

Eigentlich solltest du dann mit etwas Glück dein Pferd wieder zurück bekommen können, da er sicher nicht soviel Geld bezahlen will.

PS.: jeglichen Schriftwechsel per Einschreiben mit Rückschein!

PPS.:Nicht jeder, aber viele RA mögen natürlich gern Geld verdienen und sehen Prozessausgänge sehr gern im Sinne ihres Mandanten als rosig an.Die Realität endet oft in teuren Vergleichen.
Wenn du ohne Rechtsschutzversicherung bist, sei vorsichtig!

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(Hans Christian Andersen)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Anni: 07.02.2014 15:53.

07.02.2014 15:47 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen Nehmen Sie Anni in Ihre Freundesliste auf
krawuttki krawuttki ist weiblich
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Wer von Euch hat den Kaufpreis bezahlt? Ist in der Eigentumsurkunde einer von Euch eingetragen?
10.02.2014 13:19 krawuttki ist offline E-Mail an krawuttki senden Beiträge von krawuttki suchen Nehmen Sie krawuttki in Ihre Freundesliste auf
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Ich bin keine Juristin, aber

-er hat das Pferd
-er hat alle wichtigen Unterlagen
-er hat es gekauft

Dadurch wird es wirklich schwierig, irgendwas zu beweisen - es war dadurch, dass der Besitzer nicht umgetragen wurde, zwar ein "Geschenk", kann aber als Überlassung interpretiert werden. Damit hast du auch keine Chance, wenn du die laufenden Kosten bezahlt hast - macht man ja bei einer RB oder einem geliehenen Pferd oft auch, man "nutzt" es ja auch. Wenn mir jemand sein Auto überlässt, kann ich auch nicht sagen, das ist jetzt meins, ich hab ja das Benzin und die Garage bezahlt. (Dass das von deinem Ex menschlich sehr unfair ist, sei dahingestellt, da sind wir denke ich alle bei dir)

Geht es euch beiden um das Pferd oder um das Recht? Bei ersterem frage ich mich, ob es nicht möglich wäre nochmal mit ihm zu reden, bevor das vor Gericht geht. Vielleicht ist es bei ihm nur Wut/gekränkter Stolz - wenn er das Pferd selbst auch gerne haben will, dann ist das natürlich ein anderes Thema.

__________________
Meine Jungs

<3 Meine Jungs
10.02.2014 14:06 litla ist offline E-Mail an litla senden Beiträge von litla suchen Nehmen Sie litla in Ihre Freundesliste auf
Wisy Wisy ist weiblich
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Es muss einen vor Gericht verwertbaren Beweis dafür geben, dass er ihr genau dieses Pferd geschenkt hat, dann hat sie Chancen.

Es ist egal, was im Equidenpass und der Eigentumsurkunde steht, das zählt vor Gericht nicht!

Es zählt :

- ein Kaufvertrag

oder

- eine notariell beglaubigte Schenkungsurkunde

oder

- eine unter Zeugen getätigte Schenkung, bei der sich beide Parteien über den Wechsel des Eigentums einig sind und die Sache (das Pferd) vom Schenker an den Beschenkten übergeben wird. . Diese Einigung und Übergabe "heilt" dann den Mangel, dass es keinen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag gibt.

Und genau das, die Einigung und Übergabe muss hier zweifelsfrei bewiesen werden.
10.02.2014 14:28 Wisy ist offline E-Mail an Wisy senden Beiträge von Wisy suchen Nehmen Sie Wisy in Ihre Freundesliste auf
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