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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft |
Encanto
Reitpferd
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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft |
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Hallo Ihr Lieben,
vor nun fast 3 Jahren haben wir unser kleines Häuschen mit Stall, Scheune, Pferdestall und 7 Ha Land in einem kleinen Dörfchen gekauft. Für unsere 3 Pferde nutzen wir 2 Ha als Weide und die restlichen Wiesen (außerhalb vom Ort) lassen wir vom Bauern mähen.
Nun müssen wir uns jedes Jahr mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft herumärgern da die von uns eine recht hohe Summe für unser Land und unsere Pferde haben wollen, falls jemand über unsere Wiesen läuft und sich den Fuß bricht oder eines unserer Pferde jemandem auf der Koppel auf den Fuß trttt oder so.
Ich lege jedes Jahr Widerspruch ein, da unsere Pferde alle haftpflichtversichert sind für den Fall, daß sie jemandem einen Schaden zufügen. Allerdings interessiert das die LBG überhaupt nicht und wir müssen jedes Jahr letzten Endes dann doch mehrere 100,-- € zahlen.
Zusätzlich wollen sie dann noch Geld für unser angebliches Unternehmen. Aber auch hier stoße ich auf taube Ohren obwohl ich denen mitgeteilt habe, daß es sich hier um kein Unternehmen handelt, sondern um eine private Hobbypferdehaltung. Mir wurde dann gesagt, daß jeder Eigentümer oder Pächter von Wiesen die außerhalb eines normalen Gartens liegen diese Beiträge bezahlen muß.
Ist das wirklich so? Wie ist das bei Euch, müßt Ihr Eure Pferde praktisch auch alle doppelt versichern?
Mit dem Land verstehe ich ja noch, aber der Beitrag für die Pferde ärgert mich total!
Liebe Grüße
Martina
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25.04.2014 19:31 |
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PPFan
Absetzer
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Hallo !
Auch wir haben ein eigenes Häuschen mit Stallungen und Pferden. Da wir aber noch aus alter Zeit als landwirtschaftlicher Betrieb eingetragen sind und knapp 5000 qm Garten und Wiese haben, müssen wir zahlen. Auch wenn wir eine Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht haben.
Die BG tritt aber nicht ein, wenn sich jemand bei Euch verletzt, sondern wenn Ihr Euch verletzt. Z.B. wenn eines Eurer Pferde Euch nen Zahn ausschlägt, zahlt die BG dann den Zahnersatz. Das gilt auch dann für Familienmitglieder !
Die BG zahlt bei Verletzungen, die (arbeitsbedingt) auf dem Hof passieren, Maßnahmen,die ein weiteres Teilnehmen am Arbeitsleben möglich machen.
Sie ist eine soziale Unfallversicherung.
Auch z.B. Jagtpächter müssen zahlen !
Bei 7 ha kommt Ihr nicht drum herum ! Sorry, hätte Euch gern etwas anderes geschrieben !
LG Danica
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25.04.2014 21:18 |
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Mrs.Mogli
Reitpferd
Dabei seit: 16.10.2013
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Die Pferde, die ihr habt, sind (alle !!!) REITPFERDE oder sollen mal welche werden oder werden zum Zweck der Reitpferdausbildung (Ausbildung der jungen mit Hilfe der alten)gehalten.
Die Pferde werden regelmäßig von der gesamten Verwandschaft und Bekanntschaft regelmäßig geritten/gearbeitet zum Zwecke der Reitpferdausbildung s.o..
Wird dann einer anderen BG angedacht und diese BG erhebt keine Zahlungsansprüche beim Hobbyhalter.
Das Land dient nicht der Ernährung der Reitpferde (kein Futteranbau !!!), sondern ist Bewegungsfläche.
Fläche, die nicht bewirtschaftet wird, kann so groß sein, wie sie will.
"Ungenutzte" Fläche wird dem Bauern überlassen (der ist in der BG), bei dem ihr auch das Heu kauft.
Versuch es mal so.
Du hast bestimmt auch noch nie so genau drüber nachgedacht gehabt.
Wir haben noch Zwergzebus dabei. Die kann man nicht reiten. Die gehören meiner Tochter, die kein Land besitzt oder gepachtet hat. Rinderhaltung ohne Land fällt durchs Raster.
Sie "spielen" auf meiner "Bewegungsfläche.
Weil der galoppierende Amtsschimmel keine Naturflächen kennt, die absichtlich NICHT bearbeitet werden. Ich könnte ja über ein Wurzelchen stolpern, dann träte die landwirtschaftliche Versicherung ein. Ich bin aber bereits versichert. Egal.
Ob denn für mich dann ein Betriebshelfer gestellt würde, wenn da mal was passiert, habe ich erfragt. " Nö. Sie erzielen ja keinen Gewinn - ist ja Ihr Hobby"
lg elke
l
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25.04.2014 22:25 |
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Nanu
Jährling
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Ein Nachbar ist hier drin Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. Unter den Voraussetzungen wie @Mrs Mogli sie beschrieben hat
__________________ Ich arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten LG Yvonne
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26.04.2014 17:36 |
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Encanto
Reitpferd
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Themenstarter
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Vielen Dank für Eure Antworten!
2 unserer Pferde werden nur von meinem Mann und mir geritten und das 3. Pferd ist unser 29 jähriger Senior der sein Gnadenbrot bekommt.
Im Schreiben der BG steht, daß wir einen Reitbetrieb hätten was ja überhaupt nicht stimmt. Wenn wir nun aber Förderungen haben oder einen Unterstand bauen wollten in dem Fall hätten wir dann wohl keinen Betrieb!
Behörden, die nehmen wo sie was kriegen können!
Wenn uns auf unserem Gelände etwas passieren würde wären wir ja auch durch unsere Unfallversicherung abgesichert. Ich denke mal auch im Falle einer Verletzung durch die Pferde.
Wie gesagt, daß mit dem Land würde ich ja noch zähneknirschend hinnehmen, aber mit den Pferden.....
Elke, danke für den Tipp werde mal ein neues Schreiben aufsetzen. Wir haben denen letztes Jahr mitgeteilt, daß wir keinen Ertrag erwirtschaften und auch noch nicht einmal einen Traktor besitzen. Die Pferde werden nur zum Vergnügen gehalten und auch nur von uns alleine betreut. Aber irgendwie hatte die das überhaupt nicht interessiert!
Ein Bekannter von uns hat gerade den umgekehrten Fall. Er möchte unbedingt den Betrieb anerkannt bekommen und muß ein nicht unerträgliches Einkommen durch die Landwirtschaft nachweisen ansonsten kann er es vergessen. Er m u ß sein Heu selbst machen und die Maschinen dafür haben. Ist doch irgendwie alles verdreht, oder?
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26.04.2014 20:21 |
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Nóa
Fohlen
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Das hört sich ein wenig so an, als ob euer Haus etc. noch immer als Landwirtschaftlicher Betrieb eingetragen ist. Hast du das schon überprüft?
Habe ich es richtig verstanden? Ihr bezieht Förderungen (das meine ich jetzt nicht negativ)? Dann müsstet ihr als Betrieb eingetragen sein und dann zahlt ihr, sorry.
Frag doch mal nach welche Leistungen ihr erwarten könnt, wenn ihr schon zahlt. Normalerweise läuft z.B. die Haftpflicht für die Tiere (Pferde) dann auch über den Betrieb, wenn ihr eingetragen seid und ist dann ab 2 Pferden schon deutlich günstiger als eine "Normale"
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26.04.2014 20:39 |
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Mrs.Mogli
Reitpferd
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Sind zweierlei Schuhe:
die landwirtschaftliche versicherung versichert JEDEN, der in der Landwirtschaft zu tun hat. Als Pflicht = Solidarversicherung. Ist nicht so schlecht gemeint.
Ob ein Betrieb anerkannt wird oder nicht, bestimmt das Finanzamt, bzw ? weiß nicht genau, die Landwirtschaftskammer ?
Mit der Anerkennung des landwirtschaftlichen Betriebes ist denn auch das Privileg des Bauens im Außenbereich verbunden.
Die "Betriebsprämie" ist nicht daran gebunden. Diese europäische Subvention steht jedem zu, der Grünlandflächeab 1 ha bewirtschaftet. Ob Eigentum oder gepachtet. Auch privaten, auch riesigen Industriebetrieben, die nichts mit ihren Flächen machen. Es muss nur Grünland sein und jedes Jahr der Antrag gestellt werden.
Da wird einem eine Betriebsnummer, wenn man sie nicht schon durch die Tierseuchenkasse erhielt, zugeteilt. Und das ist der Lockvogel der BG Landwirtschaft.Weil: Ist ja n Betrieb. Was defakto ja nun nicht der Fall ist. s.o.
DAS IST DEUTSCHLAND
Um diesen Larry über diese Art der Diskussion endgültig vom Hals zu haben, verzichte ich auf diese Prämie. Und bei jeder Listung für die Tierseuchenkasse schreibe ich hinter der Betriebsnummer "Kein Betrieb".
Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann auch jeder abschließen. Auch, wer keinen Betrieb hat. Ich z.B. Ist die einzige Möglichkeit, alle (sonstigen) Weidetiere zu versichern. Die Reitpferdehaftpflicht braucht man dennoch, denn sobald ein Pferd als Reitpferd wo Unsinn macht, ist es ja nicht mehr nur ausgebüxtes Weidetier.
Umgekehrt ist ein Reitpferd auch als Weidetier versichert.
lg elke
@encanto Denk dran, dass das alte Pferd bei der Ausbildung der anderen gebraucht wird. Sonst muss das Pferd wem anders (ohne Land
) gehören.
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26.04.2014 22:17 |
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Nóa
Fohlen
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In jedem Bundesland ist es ein ganz klein wenig anders geregelt.
Fakt ist, bewirtschaftet man eine Fläche, muss man ersteinmal zahlen. Da hat Mrs. Mogli recht. Sprich ihr müsstet für die 2 ha bezahlen und wenn ihr die anderen 5 ha an den Bauern verpachtet habt, muss er dafür zahlen, denn er bewirtschaftet sie ja. Wenn er für euch im Lohn mäht, müsst ihr zahlen, denn ihr seid die Auftraggeber bzw. der Boss ;-). In manchen Bundesländern wird die private Pferdehaltung von der BG ausgeschlossen, ich glaube sogar NRW, aber genau weiß ich das nicht, da das für uns nie zur Debatte stand. Die Beratungsstellen des LAndvolkes können dir ziemlich gute Auskunft geben. Ich würde bei der BG anrufen und fragen auf welcher Datengrundlage sie ihre Berechnungen und damit ihre Forderungen eigentlich machen.
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27.04.2014 11:32 |
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Pelle
Jährling
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Wir haben uns auch fast zwei Jahre mit denen rumgeschlagen, aber nicht gezahlt. Erst deutliche Hinweise auf Datenschutz, unrechtmäßige Datenweitergabe und eben die Reitpferdegeschichte (wo man uns dann noch erzählen wollte, dass ein Reitpferd nur dann ein Reitpferd ist, wenn es mindestens 5mal wöchentlich geritten wird - auf die Frage nach der Stelle im Gesetz, wo das steht, gab es keine Antwort) haben schlussendlich dazu geführt, dass wir ein Schreiben bekamen, dass wir ja nur Reitpferde hätten und somit nicht in die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen BG fallen....
__________________ Viele Grüße
Petra
**Kommen Sie zu uns, wir verreiten auch IHR Pferd**
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27.04.2014 14:11 |
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Mrs.Mogli
Reitpferd
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Zitat: |
Original von Nóa
In jedem Bundesland ist es ein ganz klein wenig anders geregelt.
Fakt ist, bewirtschaftet man eine Fläche, muss man ersteinmal zahlen. Da hat Mrs. Mogli recht. Sprich ihr müsstet für die 2 ha bezahlen und wenn ihr die anderen 5 ha an den Bauern verpachtet habt, muss er dafür zahlen, denn er bewirtschaftet sie ja. Wenn er für euch im Lohn mäht, müsst ihr zahlen, denn ihr seid die Auftraggeber bzw. der Boss ;-). In manchen Bundesländern wird die private Pferdehaltung von der BG ausgeschlossen, ich glaube sogar NRW, aber genau weiß ich das nicht, da das für uns nie zur Debatte stand. Die Beratungsstellen des LAndvolkes können dir ziemlich gute Auskunft geben. Ich würde bei der BG anrufen und fragen auf welcher Datengrundlage sie ihre Berechnungen und damit ihre Forderungen eigentlich machen. |
Der Bauer muss nicht mehr zahlen. Er ist ja mit seinem Betrieb in der BG drin.
Der Bauer mäht nicht in Lohn, denn er ist selbstständiger Dienstleister.
Ich würde aber stur dabei bleiben, dass man dem Bauern die Fläche einfach so überläßt - ich kann ja wem verschenken, was ich will. Das Heu wird gekauft, damit erst keine Diskussionen auftreten. Wenn wer für die BG Landwirtschaft nicht in Frage kommt, muss man nicht nachweisen, warum nicht. Nur die Argumentation, warum nicht, muss für die stimmig sein.
In NRW ist man genauso schnell in dem Schlamassel, wie sonst wo - ich bin aus NRW.
Man muss ein Reitpferd nicht reiten, sondern zum Zweck der Reitpferdausbildung arbeiten.
Das tägliche Mineralbrikett dient der Sozialisation, damit dem reitendem Menschlein nicht der Finger abgebissen wird, wenn er den Zügel in die Hand nimmt. Alles eine Sache der Betrachtung
lg elke
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27.04.2014 18:41 |
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Nóa
Fohlen
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Doch Mrs. Mogli, man zahlt anteilig für seine bewirtschaftete Fläche. Zumindest ist es so bei uns.
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27.04.2014 19:30 |
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Encanto
Reitpferd
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Themenstarter
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Oh Ihr seid super!
Nóa, nein Fördergelder haben wir bisher nie beantragt. Wir haben uns auch beim Finanzamt bestätigen lassen, daß wir nur private Pferdehalter sind. Habe bei meinem letzten Widerspruch dieses Schreiben auch mitgeschickt. Aber wie gesagt, bisher hatte die das alles nicht interessiert.
Die Wiesen die vom Bauern gemäht werden haben wir diesem kostenlos überlassen und dafür haben wir bisher unser Heu günstiger bekommen. Er würde es zwar gerne pachten aber wir wollen die 5 Ha verkaufen.
Werde gleich morgen ein neues Schreiben aufsetzen und Eure Tipps mit reinbringen. Bin mal gespannt!
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27.04.2014 20:27 |
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Oskasteinn
Fohlen
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Encanto wir hatten genau das selbe Problem hier in S-H . Haben 1 ha Wiese und nur Reitpferde . Wir haben aus Dummheit einmal bezahlt und kommen da auch nicht mehr raus. Haben das sogar mit Anwalt versucht.Nichts zu machen.
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28.04.2014 07:16 |
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Wisy
Einhorn
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28.04.2014 08:29 |
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Stony Hill
Jungpferd
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Das ist natürlich ärgerlich, aber versucht doch mal aus der Not eine Tugend zu machen:
1. Könntet ihr natürlich auch diesen Mehrfachantrag für Fördergelder stellen...das bringt ca 160,-/ha evtl. auch mehr. Das macht dann aber erst ab nächstem Jahr Sinn, denn derzeit sind die Regeln im Umbruch und der neue Förderzeitraum beginnt erst 2015.
2. Könntet ihr als Betrieb eine Landwirtschaftliche Haftpflicht abschließen- die richtet sich nach den ha und nicht nach der Anzahl der Tiere. Für uns rechnet sich das allemal: 3 Pferde und zwei Hunde...einschl. Fremdreiter etc....Auch Kfz können dort sehr günstig mitversichert werden!
3. Rein rechtlich müsste der Landwirt, der eure Wiesen mäht auch die BG zahlen....
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28.04.2014 08:36 |
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Oskasteinn
Fohlen
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3. Rein rechtlich müsste der Landwirt, der eure Wiesen mäht auch die BG zahlen
Warum sollte der Landwirt zahlen? Wenn ich das richtig verstanden habe mäht er die Wiesen für Encanto und wird dafür wohl bezahlt.
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28.04.2014 09:33 |
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Stony Hill
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Wenn er sie für SIE mäht, dann muß sie natürlich die BG übernehmen.... Wenn er aber heu darauf macht, wovon er nur einen Teil an Encanto verkauft, dann ist ER der Besitzer (nicht Eigentümer!)
Ich hab das jetzt so verstanden, dass er mäht, das Heu gewinnt und bei sich einlagert, oder direkt verkauft. Encanto lediglich einen Teil des Heus abnimmt und billiger bekommt.
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28.04.2014 10:38 |
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Also wir haben hier die nahezu identische Ausgangslage: Haus/Hof mit ca. 3,5 ha Fläche als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt. 3 Pferde rein privat, keine Zucht oder fremde Reiter. Flächen teils als Koppel und teils zur eigenen Heugewinnung.
Ich habe mich mit der landwirtschaftlichen BG damals angelegt, als wir umgezogen sind. Vorher war es ein Pensionsstall und das ist was anderes. Aber jetzt nur noch Hobby. Nun und das hat funktioniert, obwohl wir hier in Bayern sind. Wir müssen NICHT zahlen.
Ob das jetzt daran lag, dass ich Anwältin bin, weiß ich nicht, denn ich erfinde das Rad ja auch nicht neu. Man muss halt entsprechend argumentieren, um die gesetzlichen Vorgaben auszuhebeln und hartnäckig muss man auch sein. Ich schaffte das erinnerlich erst im Rahmen des Widerspruchverfahrens.
Danach kam dann der Brief von der BG f. Fahrzeughaltungen, aber da sind ganz klar die Voraussetzungen nicht erfüllt. Das war nicht schwer, die auch noch los zu werden.
Ich würde also empfehlen zum Anwalt zu gehen, wenn man sich selbst nicht in der Lage sieht, richtig zu argumentieren.
Es ist sicher nicht ganz einfach die loszuwerden, aber nicht unmöglich. Der springende Punkt ist der Begriff des "landwirtschaftlichen Unternehmers" um den es bei der Prüfung geht. Dieser ist im Rahmen der gesetzl. Unfallversicherung nicht konkret definiert. Es kommt hier unter anderem auf das "Wirtschaften" an. So habe ich mich damals erinnerlich rausargumentiert - alles nur für mich selber - keinerlei wirtschaftlicher Nutzen - im Gegenteil - nur Kosten, denn das Heu macht sich ja nicht von allein.
LG
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28.04.2014 14:06 |
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Und noch ein Nachtrag: WIR beziehen Agrarsubventionen in Form von BP, KULAP und AGZ für die Flächen. Das deckt halt grad so die Kosten, wenn man den Arbeitseinsatz mitberücksichtigt. Und das muss ich ja. Was allein Dünger kostet. Und wenn ich dann noch auf Fremdleistungen angewiesen ist, weil man z.B. selbst keinen Mulcher hat, dann reicht das nicht mal aus zur Kostendeckung.
Ich hab es einfach nicht eingesehen, wofür ich die brauche, was nicht sonst über die KV abgedeckt wäre. Ok ggf. Unfallrente. Aber wie unwahrscheinlich ist das denn bei einem privaten Pferdehalter. Was soll denn da groß passieren, wenn ich mich nicht allzu doof anstelle? Also dass ein Rentenanspruch im Raum steht - und bitte welche BG der Welt erkennt dann einfach so diesen Rentenanspruch an... ich habe bis dato keine kennen gelernt. Dafür müsste ich mir dann schon das gesamte Bein wegmähen vielleicht. Ob das dann mind. 20 % Schädigungsgrad sind, um eine Rente zu bekommen? Aus Sicht der BG sicher nicht, wenn ich noch ein zweites Bein habe. Hm...
Ich kann ja auch eine private Unfallversicherung abschliessen, falls ich dazu neige, mir Körperteile abzumähen. Entschuldigung für den Sarkasmus, aber diese BG's gehen mir echt auf den Zeiger, vor allem, weil die dann sowieso nie zahlen, wenn wirklich mal was ist.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von krawuttki: 28.04.2014 14:20.
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28.04.2014 14:18 |
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Wisy
Einhorn
Dabei seit: 20.07.2009
Beiträge: 7.844
Herkunft: Hamburg
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Interessant. krawuttki, wie bist du argumentativ gegen solche Entscheidungen wie z.B. das BSG-Urteil vom 18.01.2011 (AZ: B 2 U 16/10 R) angekommen, in dem schon eine Fläche, die größer als 0,25ha ist, als Grundlage für die Annahme dient, man sei ein landwirtschaftliches Uternehmen?
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28.04.2014 14:38 |
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