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Sonderkündigungsrecht Einstellvertrag nach Stallbrand |
Raio
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Themenstarter
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Ich habe das rausgeholt, was ich von der Seite aus dem Schrank ziehen konnte, ohne komplett reinzugehen (der Schrank steht ganz am Rand des Gebäudes). Da der Schrank aber 70 cm tief ist, reicht mein Arm nicht an alles. Und den Schrank selber kann man sowieso noch nicht holen.
Wenn der Rest kaputt geht, melde ich das der Versicherung. Sie kommt ja so eh günstiger weg als wenn alles zu ersetzen wäre.
Gruß Beate
__________________ *** Ein gutes Pferd hat keine Farbe, ein richtig Gutes ist weiß oder smoky black (und hat seeehr lange Ohren) ***
*** Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man Recht haben kann und trotzdem ein Idiot ist. ***
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24.12.2014 09:18 |
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Felischa
Reitpferd
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oh Gott... das hatte ich auch... Pferde wurden gerettet aber mein ganzer Stallkram verbrannte, wir fanden dann nur noch meine Kandare und Halfterbeschläge.
Meine Hausratversicherung hatte alles ersetzt.
Ganz wichtig, MACH Fotos von dem was noch da ist und kläre das ab, ob du da so einfach Sachen "rausziehen" darfst.
Wenn die Polizie ihre Branduntersuchung noch nicht abgeschlossen hat, kannst du ernsthafte Schwierigkeiten bekommen.
Aber wie auch immer... nimm dein Pferd und gehe... der SB ist doch nicht mehr zurechnungsfähig.... wer weiss warum das gebrannt hat.
Bei uns war es damals Spätsommer so konnten wir auf Weiden ausweichen, einige gingen wir aber blieben.
__________________ nicht ärgern nur wundern und besser machen.
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30.12.2014 01:25 |
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Wisy
Einhorn
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Wie sieht es denn jetzt bei dir aus? Bleibst du im "Übergangsdomizil"?
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06.01.2015 11:51 |
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Du solltest jetzt dem Stallbetreiber einen Brief schreiben (Einwurf-Einschreiben), dass die Ersatzunterkunft nicht dem Einstellvertrag entspricht und auch nicht artgerecht ist, da viel zu klein. Du setzt ihm eine Frist zur Abhilfe. Eine Woche mindestens. Wenn dann die Frist rum ist, ohne, dass er was geändert hat, hast Du die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen. Ob Du dann damit durchkommst, hängt von den tatsächlichen Umständen vor Ort ab, die man ja aus der Ferne nicht beurteilen kann.
Parallel dazu solltest Du Deine Sachen bzw. den Schrank abholen. Es sollte alles schon weg sein, bevor Du kündigst. Wenn das so ein ätzender Typ ist, dann macht es sicher keinen Spass sich pers. mit dem anzulegen, wenn er ein Hausverbot ausgesprochen hat. Was nützt mir das, dass es zwar rechtlich nicht wirksam ist, aber der drohend vor mir steht...
Hast Du denn schon einen anderen Platz für Dein Pferd?
LG
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06.01.2015 12:27 |
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Raio
Dabei seit: 04.07.2008
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Themenstarter
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Hallo Krawuttki,
Ich habe bereits wenige Tage nach dem Brand schriftlich gekündigt. Ich war damals im Stall und habe mir die Notboxen angesehen und Ihnen gleich gesagt, dass sie für mich nicht in Frage kommen. Andere Lösungen standen von Seiten des SB gar nicht zur Debatte. Inzwischen habe ich einen neuen Vertrag in dem Stall, der uns nach dem Brand aufgenommen hatte. Überraschenderweise bekam ich heute über eine Freundin, die noch in dem alten Stall steht (sie hat einen Offenstall für 2 Pferde, der vom Brand nicht betroffen war) die Nachricht von der Frau des SB, dass die Ermittlungen beendet sind und ich meinen Schrank abholen könne. Hat mich sehr positiv überrascht. Jetzt muss ich nur noch starke Helfer für den Transport organisieren.
Übrigens hätten die Brandermittler festgestellt, dass die Brandursache ein Schwelbrand an der Neonröhre an der Decke der Sattelkammer durch Marderbiss war.
Gruß Beate
__________________ *** Ein gutes Pferd hat keine Farbe, ein richtig Gutes ist weiß oder smoky black (und hat seeehr lange Ohren) ***
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06.01.2015 19:51 |
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Na das hört sich doch gut an. Offenbar hat er ja dann auch die Kündigung geschluckt. Prima! LG
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07.01.2015 19:43 |
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