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DasGangPferdeForum » Allgemeines rund um Pferd & Reiter » Alles was Recht ist » Pferd an Züchterin zurück geben » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Pferd an Züchterin zurück geben
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Wisy Wisy ist weiblich
Einhorn


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Nur allein wegen der Frechheiten würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen.

Sie hat nichts in der Hand, um ihre Behauptungen zu beweisen, du hingegen hast etliche stichhaltige Beweise, es gibt eigentlich keinen Grund, auf 2700,-€ zu verzichten.

Bei so einer klaren Beweislage sollte der Rechtsstreit schnell über die Bühne gehen. Du selbst musst dabei ja gar nicht anwesend sein, wenn du dich anwaltluch vertreten lässt. Besprich das nochmal in Ruhe mit deinem Anwalt.
26.01.2019 17:02 Wisy ist offline E-Mail an Wisy senden Beiträge von Wisy suchen Nehmen Sie Wisy in Ihre Freundesliste auf
Liesi Liesi ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Liesi
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Ja, ich bin über soviel Dreistigkeit immer wieder vor den Kopf geschlagen, weil ich da ganz anders gestrickt bin. Das Pferd verkauft sie sicher als gesund. Hoffentlich wieder bei Ehorses, da kann man ja Einspruch gegen eine Verkaufsanzeige erheben großes Grinsen ...
War grad bei Freunden, die haben mir gesagt, ich soll bei der Antwort reinschreiben lassen, dass die Sache nur beendet ist, wenn sie die gesamten 4000 Euro überwiesen hat. Sie befürchten nämlich, dass sie vielleicht z.B. nur 2500, oder so, überweist und den Rest mit Einstell- und Tierarztkosten verrechnet, die ihr in der Zeit entstanden sind. Aber das wird mein Anwalt schon wissen.
26.01.2019 18:04 Liesi ist offline E-Mail an Liesi senden Beiträge von Liesi suchen Nehmen Sie Liesi in Ihre Freundesliste auf
Atli Atli ist weiblich
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Zitat:
Original von Wisy
Nur allein wegen der Frechheiten würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen.

Sie hat nichts in der Hand, um ihre Behauptungen zu beweisen, du hingegen hast etliche stichhaltige Beweise, es gibt eigentlich keinen Grund, auf 2700,-€ zu verzichten.

Bei so einer klaren Beweislage sollte der Rechtsstreit schnell über die Bühne gehen. Du selbst musst dabei ja gar nicht anwesend sein, wenn du dich anwaltluch vertreten lässt. Besprich das nochmal in Ruhe mit deinem Anwalt.

Genauso!!!

Du musst das durchziehen, schon allein, damit dieser unseriösen Verkäuferin Grenzen aufgezeigt werden!

Die lacht sich doch ins Fäustchen böse

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26.01.2019 20:17 Atli ist offline E-Mail an Atli senden Homepage von Atli Beiträge von Atli suchen Nehmen Sie Atli in Ihre Freundesliste auf
Liesi Liesi ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Liesi
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Hm, ja, da habt Ihr einerseits schon Recht, die Frau müsste ordentlich eine auf die Mütze bekommen. Ich telefoniere morgen mit meinem Anwalt. Ich denke aber, dass er mir dazu rät, das Geld zu nehmen. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, hat er mir von Anfang an dazu geraten, das Ganze außergerichtlich zu regeln, da er schon oft erlebt hat, dass solche Streitigkeiten nicht so gut ausgehen, auch wenn man im Recht ist.
27.01.2019 10:05 Liesi ist offline E-Mail an Liesi senden Beiträge von Liesi suchen Nehmen Sie Liesi in Ihre Freundesliste auf
Atli Atli ist weiblich
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Hast du einen Anwalt, der auf Pferderecht spezialisiert ist?

Ich kann dir gerne eine 1A Adresse nennen Augenzwinkern

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27.01.2019 10:55 Atli ist offline E-Mail an Atli senden Homepage von Atli Beiträge von Atli suchen Nehmen Sie Atli in Ihre Freundesliste auf
Vinja Vinja ist weiblich
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Ich kann mich da nur anschließen. Ich habe schon einige Fälle (zum Glück nie selber betroffen) erlebt die für Käufer*innen sehr gut ausgegangen sind. Das wichtige ist wirklich jemanden mi dem Fall zu beauftragen der sich mit Pferderech und Kaufrecht auskennt. Ich finde 2700 Euro viel Geld und würde das lieber in Gerichtskosten investieren als ihr das Geld einfach abzutreten.
27.01.2019 12:57 Vinja ist offline E-Mail an Vinja senden Beiträge von Vinja suchen Nehmen Sie Vinja in Ihre Freundesliste auf
Morgaine Morgaine ist weiblich
Pegasus


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Ich glaube auch ich würde schon aus Prinzip nicht nachgeben sondern versuchen mein Recht durchzusetzen. Sehe es wie Vinja - lieber 2700 als Annwalts/Gerichtskosten als einfach so drauf zu verzichten.

Ich habe gerade einen (ganz anderen) Fall, geht nur um 240 €, aber da bin ich zickig, ich will mein Geld zurück und Anzeige wegen Betrug läuft auch. Schei** auf die 240 €, aber der Typ soll mit seinem Geschäftsgebaren nicht durchkommen.

M.
27.01.2019 13:38 Morgaine ist offline E-Mail an Morgaine senden Beiträge von Morgaine suchen Nehmen Sie Morgaine in Ihre Freundesliste auf
synchrochief
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Naja, aber wenn sie den Prozess verliert, bekommt sie auch die 4000 nicht (und zahlt im schlimmsten Fall noch neben den eigenen zusätzlich die Prozesskosten der Gegnerin). Ich kann die Überlegung schon verstehen. Schade dass es keine Rechtsschutzversicherung gibt, sonst wäre das natürlich keine Frage. Ich kann den Abschluss einer solchen übrigens wärmstens empfehlen - habe ich schon öfter benötigt, u.a. auch wegen Dreistigkeiten bei denen es mir auch einfach ums Prinzip ging. Z.B. ein Baggerfahrer der hier in der Straße (NICHT bei uns) gearbeitet hat, seine Baggerschaufeln plus Bagger auf unserem Privatgrund (der an der Stelle auf unsere Eigenkosten kurz davor frisch asphaltiert wurde) abstellte ohne auch nur zu fragen. Als ich ihn darauf hingewiesen habe dass er auf Privatgrund steht hat er mich wirklich wüstens beschimpft (es hat nicht viel gefehlt und er wäre handgreiflich geworden, dabei war ich wirklich nicht unhöflich). Der hat dann massive Dellen im Asphalt hinterlassen (plus eine Abflussrinne, ebenfalls neu, mehrfach gebrochen).
Der behauptete später auch er wäre da nie gestanden (blöd nur dass ich Fotos gemacht habe und das außerdem im Bereich einer Überwachungskamera liegt). Später hat er behauptet dass nie jemand gesagt hätte dass er sein Fahrzeug entfernen soll. Das was er am Ende bezahlt hat war deutlich mehr als das was wir ihm außergerichtlich angeboten hatten. Aber ich hätte mich nie getraut den Prozess zu führen hätte ich das selbst bezahlen müssen.
27.01.2019 14:28 synchrochief ist offline E-Mail an synchrochief senden Beiträge von synchrochief suchen Nehmen Sie synchrochief in Ihre Freundesliste auf
Liesi Liesi ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Liesi
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Ja, eine Rechtsschutzversicherung wird wohl das nächste sein, in das ich investiere- aus Schaden sollte man bekanntlich klug werden...
27.01.2019 17:31 Liesi ist offline E-Mail an Liesi senden Beiträge von Liesi suchen Nehmen Sie Liesi in Ihre Freundesliste auf
minifini minifini ist weiblich
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Ich kenne ja den Vertrag nicht, was auch immer da mit der Haftung, Gewähr, genau steht, aber:
Das ist ja schon von Vorteil, dass sie eben nicht angekreuzt hat, dass sie privat verkaufen würde.
So müsste ja schon mal die Suche nach den Merkmalen eines gewerbliche Verkäufers entfallen...

Die Richter sind verpflichtet, zuerst auf einen Vergleich zu kommen.
Aber: Das musst du nicht annehmen!

Je nachdem, was dein Anwalt sagt:
Deine Zugeständnisse bei der Rückzahlung zum Verkaufspreis - aus meiner Sicht sowieso schon für diese Frecheit viel zu viel - würde ich sofort einstellen.
Mit z. B. der Begründung, es war nur ein Angebot zur außergerichtlichen Verständigung und nur aus deinem guten Willen, ihr so entgegenzukommen.
Nun aber, nach ihrem Verhalten mit ihren uneinsichtigen Unterstellungen gegen dich, bist du nicht mehr dazu bereit, denn das Pferd ist nunmal krank, festgestellt nach nur 5 Wchen bei dir.

Zudem es mit der so niedrigen Summe auch fürs Gericht so aussehen könnte, dir ist alles egal, du nimmst auch solche Einbußen in Kauf, schreibst deine Kosten in den Wind, wenn du das Pferd nur wieder los wirst. Z. B Kaufreue, warum auch immer du die hast, es gibt genügend Gründe, die man dir unterstellen könnte.

Denn Richter werden es dir sehr warhscheinlich auch antragen, du warst doch vorher zu solchen erhebliche Abstrichen bereit. Das könnte auch zu noch geringem Vergleichsvorschlag gegen dich führen.

Klar, dass die Verkäuferin es nun so behauptet, dass sie privat verkauft hätte:
Nach meinem rechtlichen Wissen ist es nun mal auch beim gewerblichen Pferdeverkauf so, dass du schon sehr schnell - und damit lange innerhalb der dann geltenden 6-monatigen Beweislastumkehr! - den Mangel festgestellt, gerügt und entsprechend gehandelt hast.
Das Pferd ist auf jeden Fall gebraucht, also die Gewährleistung für ein Jahr begrenzbar, aber eben aus meinem Wissen raus gewerblich eben die Beweislastumkehr.

Was sagt dein Anwalt, sie müsste es doch nachweisen, dass das Pferd vor dem Verkauf eben noch nichts hatte? Und nicht du belegen, dass das Pferd - so erheblich - krank ist?
Ihr habt doch schon nach nur 5 Wochen in deinem Eigentum beim Pferd festgestellt, dass da ein alte Rehe sei?
Wenn deine RöBis und die Aussage des Ta eindeutig auf einen alten Prozess in den Hufen hinweisen könnten?
Wie sicher kann (konnte zum damaligen Zeitpunkt) beurteilt werden, das dies ein alter Schaden ist, laut Ta?

Könnte das ein unabhängiger Sachveständiger auch so erkennen können, dass diese Rehe bei der Feststellung nach nur 5 Wochen in deinem Besitz schon davor passiert war?
Vor Gericht könnte so wer dazu bestellt werden.

Wie wurde das Pferd seither gehalten?
Nachweisbar mit entsprechendem Fachwissen über eben eine Rehegefahr durch Futter?
Das wäre nützlich zur Unterstützung des Befundes schon nach den 5 Wochen nützlich.

Würde dein Hufschmied dazu was - positiv für dich - sagen, dass dein Pferd nicht schon überfällig war bei dem Termin damals? Egal, ob nach 5 oder 8 Wochen beschlagen wird, es geht immer nur nach Hufzustand, ohne Zeitregel.

War das Pferd bei dem Termin mit ihm aufällig schmerzhaft?
Wenn nicht, könnte es gegen dich verwendet werden, also dann lieber Hufschmied außen vor lassen...

Nur habe ich vielleicht den Zusammenhang in der Sache übersehen:
Wenn doch schon nach 5 Wochen die Diagnose fest stand, gab es da schon einen Schmiedetermin?
Waren die Hufe beim Kauf in schlechtem Zustand, bzw schon überfällig?

Wie weit wäre die Tä der AKU für dich die Verantworliche für Schadensersatz?

Nicht die Verkäuferin?

Steht eventuell aber in Vertrag über die AKU, dass die Eisen drauf waren und sie somit nicht richtig untersuchen habe können (ist häufig schon ein vorgedruckter Standardsatz)?

Was habe ich zum Sachverhalt übersehen, oder stand es nicht dabei?
27.01.2019 21:19 minifini ist offline E-Mail an minifini senden Beiträge von minifini suchen Nehmen Sie minifini in Ihre Freundesliste auf
minifini minifini ist weiblich
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Nachtrag
Häufig haben Gewerbliche keine RS, weils nämlich ziemlich teuer ist.
Daher ist die Frage, ob sie es drauf ankommen lässt.

Aber Zu- und Abraten für dein Tun oder Lassen kann nur dein Anwalt, der die Unterlagen und die rechtliche Einschätzung zur Sachlage hat.
27.01.2019 21:24 minifini ist offline E-Mail an minifini senden Beiträge von minifini suchen Nehmen Sie minifini in Ihre Freundesliste auf
Wisy Wisy ist weiblich
Einhorn


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Minifini, wären wir hier bei FB, hättest du von mir ein dickes "like" Augenzwinkern
27.01.2019 22:59 Wisy ist offline E-Mail an Wisy senden Beiträge von Wisy suchen Nehmen Sie Wisy in Ihre Freundesliste auf
Greta Cooper
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Noch ein Gesichtspunkt für die Risikoabwägung: Selbst wenn du (ggf. durch mehrere Instanzen) gewinnen solltest, heißt das nicht, dass du dein Geld bekommst. Die Verkäuferin müsste dann ja auch Vermögen haben, in dass du vollstrecken kannst. Ansonsten bleibst du auf den Kosten deines Anwalts, den Gerichtsgebühren, den Kosten des / der Sachverständigen und den Vollstreckungskosten sitzen.

__________________
Wenn ein Pferd können soll, muss es auch wollen dürfen.
28.01.2019 11:54 Greta Cooper ist offline E-Mail an Greta Cooper senden Beiträge von Greta Cooper suchen Nehmen Sie Greta Cooper in Ihre Freundesliste auf
Wisy Wisy ist weiblich
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Stimmt, Greta, das ist leider ein Faktor, den man berücksichtigen muss, so bitter er auch ist...aber ob die Verkäuferin einen vollstreckbaren Titel riskiert?
28.01.2019 13:04 Wisy ist offline E-Mail an Wisy senden Beiträge von Wisy suchen Nehmen Sie Wisy in Ihre Freundesliste auf
Liesi Liesi ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Liesi
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Ich danke euch allen ganz narrisch für eure Einschätzungen, Ratschläge und Tipps, die ihr mir gegeben habt. Auch besonders Minife, du hast dir soviel Arbeit gemacht und ich gebe dir auch Recht, was du in deiner ellenlangen Antwort geschrieben hast!
Ich bin leider ein Weichei und habe heute mit meinem Anwalt telefoniert. Er meinte, wenn ich mit dem Angebot nicht einverstanden bin, muss ich jetzt klagen. Und dazu fehlt mir einfach der Mut. Man muss alles berücksichtigen und abwägen und ich traue mich nicht. Ich hab jetzt meinem Anwalt gesagt, dass ich das Angebot annehme, damit das leidige Thema endlich vom Tisch ist und ich wieder nach vorne schauen kann.
Wie gesagt, ich danke euch vom ganzen Herzen, dass ihr euch so um mich gekümmert habt!!!
28.01.2019 13:26 Liesi ist offline E-Mail an Liesi senden Beiträge von Liesi suchen Nehmen Sie Liesi in Ihre Freundesliste auf
Atli Atli ist weiblich
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Schade unglücklich

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28.01.2019 13:45 Atli ist offline E-Mail an Atli senden Homepage von Atli Beiträge von Atli suchen Nehmen Sie Atli in Ihre Freundesliste auf
Dasha Dasha ist weiblich
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Ich verstehe dich Gut, ich hätte es auch so gemacht.Lieber die 4000 Euro als gar kein Geld.Und ein Haufen Ärger gespart
28.01.2019 13:49 Dasha ist offline E-Mail an Dasha senden Beiträge von Dasha suchen Nehmen Sie Dasha in Ihre Freundesliste auf
glumur glumur ist weiblich
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Ich kann dich auch total verstehen. Ohne eine Rechtsschutz würde ich in solchen Fällen auch nicht klagen so unfair das dir gegenüber auch war.

Ich wünsche dir ganz viel Glück, dass du ein tolles Pferd für dich findest!
28.01.2019 14:04 glumur ist offline E-Mail an glumur senden Beiträge von glumur suchen Nehmen Sie glumur in Ihre Freundesliste auf
Skuggi99 Skuggi99 ist weiblich
Pegasus


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Ich kann dich auch sehr gut verstehen und auch mir wäre das Risiko zu hoch gewesen. So unfair das auch alles sein mag unglücklich Es ist irgendwie doch unkalkulierbar und die ganzen Nerven, die so ein Prozess kostet, dafür gibt es keine Entschädigung.

Hoffentlich kannst du pferdetechnisch bald wieder nach vorne schauen smile
28.01.2019 14:20 Skuggi99 ist offline E-Mail an Skuggi99 senden Beiträge von Skuggi99 suchen Nehmen Sie Skuggi99 in Ihre Freundesliste auf
Zambezi Zambezi ist weiblich
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Ich kann das auch gut verstehen. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich es an Deiner Stelle wahrscheinlich genauso gemacht nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken ..."

Auch wenn die Beweislage eindeutig für Dich spricht, bei einem Gerichtsstreit weiß man ja nie, wie lange es sich hinzieht und was dabei rauskommt. Das kostet viel Geduld und ist sehr nervenaufreibend. Mein Seelenfrieden wäre mir da auch lieber, auch wenn er teuer erkauft ist.

Viel Glück weiterhin ... vielleicht bleibst Du den Gangpferden ja trotzdem treu
smile

__________________
Wer auf dem Pferd arbeitet, hat dort nichts zu suchen.
(Nuno Oliveira)
28.01.2019 14:21 Zambezi ist offline E-Mail an Zambezi senden Beiträge von Zambezi suchen Nehmen Sie Zambezi in Ihre Freundesliste auf
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