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Reitbeteiligung |
fiffi
Remonte
Dabei seit: 04.01.2009
Beiträge: 247
Herkunft: Norddeutschland
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Hi,
hat jemand Erfahrung damit, was man bei der Vergabe einer Reitbeteiligung an eine erwachsene Person beachten muss? Ich habe mal gehört, dass es keinen Sinn macht, den Fremdreiter unterschreiben zu lassen, er reite auf eigene Gefahr. Im Falle eines Unfalles ist man möglicherweise als Tierhalter dennoch "dran". Fremdreiterrisiko ist für das Pferd natürlich abgeschlossen- aber was ist mit dem Umgang auf dem Hof und und in der Pferdeherde? Macht es einen Unterschied, ob die Person etwas bezahlt, oder man quasi das Reiten als Gefälligkeit anbietet?
__________________ Fiffi
Wer aufhört sich zu verändern, hört auf gut zu sein.
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08.03.2009 09:28 |
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rivera
Dabei seit: 07.10.2007
Beiträge: 7.981
Herkunft: Schleswig-Holstein
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falls die rb etwas bezahlt, besteht auf jeden fall noch zusätzlich das risiko, dass die rb als halter gesehen wird und eine eigene pferdehaftpflicht bräuchte. so meine ich mich zu erinnern. habe irgendwo etwas darüber aufgehoben, schaue mal nach.
__________________ Mangalarga Marchadores - Gangpferdevergnügen ohne Grenzen.
Meine Homepage:
Dagmar Heller - Rund um das gesunde Reiten
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08.03.2009 10:31 |
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Geli
Pegasus
Dabei seit: 08.10.2007
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Ich hatte bei meiner Versicherung damals eine entsprechende zustäzliche Versicherung für mene Reitbeteiligung abgeschlossen. Sollte ich glaub ich jetzt auch wieder machen, auch wenn meine RB nichts bezahlt und auch nicht arbeiten muß. Ich bin ja froh, daß ich sie habe und sie eine meiner Stuten so schön reitet
Geli
__________________ Mangalarga Marchador - O cavalo do futuro
Mangalarga Marchador
Eurasier-Rassehunde
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08.03.2009 11:01 |
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catweasle
Absetzer
Dabei seit: 07.04.2008
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Herkunft: Deutschland
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mein Kenntnisstand ist folgender: bei Reitbeteiligungen mit Bezahlung braucht man unbedingt eine Zusatzversicherung, Fremdreiterversicherung reicht nicht aus!!! Bei Reitbeteiligung ohne Bezahlung reicht die Fremdreiterversicherung.
Meine Reitbeteiligungen sind aus diesen Grund ohne Bezahlung.
Am besten ist, daß Du mit Deiner Versicherung redest, dann bist Du auf der sicheren Seite
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08.03.2009 16:23 |
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Velvakandi
Einhorn
Dabei seit: 07.10.2007
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Herkunft: Dresden
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Das ist von Versicherung zu Versicherung recht verschieden. Manche haben RB's nur inklusive wenn die nichts bezahlen, bei manchen gibts einen monatlichen Höchstpreis.
Am besten du telefonierst mit deiner Tierhalterhaftpflicht und fragst direkt nach.
__________________ Gangpferdedistanzler
Paso Fino Mina de Oro 492 km in der Wertung
Isländer Velvakandi frá Árbakka 40 km in der Wertung
All that is gold does not glitter,
Not all those who wander are lost.
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08.03.2009 21:24 |
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Baron
Reitpferd
Dabei seit: 08.09.2008
Beiträge: 736
Herkunft: Eifel / Ahrtal
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Schäden an Dritten bzw am Eigentum dritter (geparktes Auto, Fußgänger, ...) zahlt die Versicherung IMMER, egal wer drauf sitzt und egal wer damit umgeht.
Schäden AN der Reitbeteiliung (also wenn sie runterfällt z.B.) zahlen nicht alle Versicherungen, auch der Wortlaut "Fremdreiterversicherung" wird von jedem Anbieter anders ausgelegt.
Man sollte sich einfach schriftlich bestätigen lassen das sie Forderungen der Sozialversicherungen (Krankenversicherung) für einen Fremdreiter übernehmen und sich dann ggf noch vergewissern das das auch bei Unkostenbeitragszahlung so ist.
Versicherungen die einen wirklichen Fremdreiterschutz haben sind nicht unbedingt teuer als solche die das ausschließen, man muss nur manchmal etwas suchen.
Janitos ist z.B. so ein Anbieter
__________________
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09.03.2009 08:43 |
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rivera
Dabei seit: 07.10.2007
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Herkunft: Schleswig-Holstein
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Laut einem Artikel eines Anwaltes in einer Pferdezeitschrift, gilt Folgendes:
Bei Reitbeteiligungen gegen Bezahlung:
1. Haftet der Tierhalter grundsätzlich auch gegenüber seiner RB, wenn diese zu Schaden kommt, wobei ein Mitverschulden der RB ggf mit eingerechnet wird. Die Pferdehaftpflicht sollte für diese Schäden aufkommen (bitte klären!). Ein Haftungsverzicht bei Gefährdungshaftung in Fällen, wo die Versicherungssumme nicht ausreicht kann und sollte vereinbart werden.
2. Hat die RB weitreichende Befugnisse, nahezu gleichberechtigt, kann sie u.U. als „Mithalter“ in Anspruch genommen werden. Sie ist Tierhüter, während das Pferd in ihrer Obhut ist und trägt damit Haftungsrisiko, kann ebenso und gemeinsam mit dem Pferdehalter in Regress genommen werden. Dafür sollte man die Tierhütereigenschaft bzw die Mithaltereigenschaft bei der Versicherung mit einschliessen lassen.
3. Schäden am Pferd durch die RB: RB haftet bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten. Bei Minderjährigen Bürgschaft der Eltern hierfür vereinbaren.
Eltern müssen auch die RB-Vereinbarung mit Haftungsausschluss (s.o.) unterschreiben – nach ausführlicher Aufklärung.
Eine Privathaftpflicht tritt übrigens nicht für den geschilderten Fall 3 ein! Empfehlung des RA: Kranken/Lebensvers. abschliessen und Kosten dafür teilen.
Quelle: Pferde im Visier vom 15.11.05
__________________ Mangalarga Marchadores - Gangpferdevergnügen ohne Grenzen.
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09.03.2009 19:25 |
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