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Suche dringend Rat!!!! |
gegy
Jährling
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Hallo Ihr,
war zwar schon lange nicht mehr hier bei Euch muß mich aber nun mal bei Euch auskotzen.
Ich habe vor seit Dezember 2009 nun einen eigenen Stall gekauft.
Mein Pferd ist noch nicht dort weil wir sehr viel erst umbauen müssen.
Der alten Besi des Stalls haben wir gesagt sie kann vorerst mal ihre 2 Pferde dort kostenlos stehen lassen. Sie müssen sich aber um alles selber kümmern.
Ausmisten, Füttern,Heu kaufen.... nur der Platz wird von uns zur Verfügung gestellt.
Habe extra noch schnell eine Matschkoppel eingerichtet damit die 2 auch genügend Auslauf in den Wintermonaten haben.
Nun macht aber die ehemal. Besi einfach nicht das was ich sage....
Wir wollen in den Stall einen neuen Dielenboden legen und dazu muß ich ihn trocken halten damit ich die neuen Dielen setzen kann.
Sie füttert aber einfach weiter im Stall obwohl wir eine überdachte Heuraufe haben. Egal was ich sage sie macht immer was sie will.
Sie setzt einfach einen Misthaufen irgendwo aufs Grundstück und begründet das daß sie die 10m nicht laufen kann.
Nun waren wir eine Woche im Urlaub und nun fehlt plötzlich meine Ramme die ich mitgekauft habe...und noch ein paar Holzstickel die dort gelagert sind auch.
Meine Tochter 13 J. hat sie angeschriehen daß diese geheult hat....
Nun habe ich ihr schriftlich mitgeteilt daß unter solchen Umständen eine Zusammenarbeit leider nicht möglich ist und ich sie bitte mit einer Frist meinen Stall zu verlassen.
Nun kommt der Hammer 2 Tage später flattert ein Brief vom Rechtsanwalt mir ins Haus ich solle nun 7000 € ihnen Zahlen da ich das Grundstück billiger bekommen hätte weil ihr Pferd lebenslang dort bleiben darf. Aus Kullanzgründen würden sie sich auch mit 5000€ zufrieden geben aber erst in 2 Monaten gehen.
Im Notar-Vertrag steht davon nichts und mir wurde vom Notar gesagt alles was sich zum Zeitpunkt der Unterschrift auf dem Gelände befindet ist meins, außer es wird anders aufgelistet. Nun fehlen immer mehr Sachen und ich weiß nicht wie ich die Sachen bis Montag Dingfest machen kann. Da habe ich dann einen Termin beim Anwalt. Der Hammer ist auch daß ich über den Anwaltsbrief erst mitbekommen habe daß ihr Pferd wohl einen sehr ansteckenden Pilz hat und ich ja mit sehr vielen Pferden Kontakt habe. Als Stallbesitzer muß ich doch bei sowas in Kenntniss gesetzt werden zumal sie keinen TA gerufen hat. Erst wo das Pony fast nackt dastand und ich ihr sagte daß dies sicher kein Ekzem ist aber sie weiß ja alles besser.
LG Gegy
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15.04.2010 22:26 |
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FraukeF
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RE: Suche dringend Rat!!!! |
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Soweit ich weiß, gelten die Eigentumsverhältnisse bei Vertragsabschluss entsprechend der Inventarliste.
Wenn jetzt täglich Dinge verschwinden, dann würde ich sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten und meinen Verdacht wer der/die Täter sind auch mitteilen, um erst mal Fakten zu schaffen.
Hast du Zeugen für die mündlichen Absprachen?
Kannst du nicht mit dem Anwalt, mit dem du Montag einen Termin hast vorab telefonieren, um die Dringlichkeit darzustellen? Notfalls könntest du ja ein Beratungshonorar in der Kanzlei hinterlegen.
__________________ Die wahren Entdeckungsreisen bestehen nicht im Kennenlernen fremder Landstriche, sondern darin, die Dinge mit anderen Augen zu sehen. (M.Proust)
Komm wir essen, Opa------Satzzeichen retten Leben!
https://www.facebook.com/FraukeFuhrmannBarhufpflege
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16.04.2010 07:02 |
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rivera
Dabei seit: 07.10.2007
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ich würde auch anzeige gegen unbekannt bei der polizei erstatten, zudem kannst du versuchen, eine einstweilige verfügung gegen die frau zu erwirken. das machst du beim amtsgericht, dort gibt es rechtspfleger, die dies für dich kostenlos formulieren. die verfügung kostet eine gebühr. beantragen: sofort die pferde abzuholen, betretungsverbot für das gelände.
einen versuch wert, auch wenn es nur ein verdacht ist, dass sie die sachen entwendet. als begründung unbedingt die attacke auf deine tochter anführen.
generell gelten vorrangig schriftliche vereinbarungen, meist steht auch im vertrag: mündliche nebenabsprachen unwirksam, schau mal nach. ausserdem ist es ein unterschied, ob du ihr ein bleiben "vorerst" erlaubst oder lebenslang.
viel glück.
__________________ Mangalarga Marchadores - Gangpferdevergnügen ohne Grenzen.
Meine Homepage:
Dagmar Heller - Rund um das gesunde Reiten
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16.04.2010 09:06 |
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MarkusKeno
Remonte
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Herkunft: 29303 Bergen
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Lebenslanges Nutzungsrecht |
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Müsste ein solches lebenslanges (bezogen auf die Pferde) Nutzungsrecht nicht auch schriftlich ausformuliert sein ? Zumindest beim Vertragsteil mit dem Kaufpreis müsste ja eine Kaufpreisminderung mit Grund aufgeführt sein.
Sofort mit Anwalt vorgehen und den sofortigen Auszug der Pferde und ein Hofverbot erteilen.
Das ist jetzt dein Grundstück und dein Stall.
Sicher hat die gegnerische Partei keinerlei Papiere in der Hand, die ihre Forderungen untermauern.
Ich drücke dir die Daumen !
LG Maraike
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16.04.2010 09:14 |
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watzl
Reitpferd
Dabei seit: 13.02.2008
Beiträge: 1.838
Herkunft: Schwabenländle
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Kann mich den anderen nur anschliesen! Geh zu deinem Anwalt und mach ne Anzeige!
__________________ Wer Fehler findet, darf sie behalten!
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16.04.2010 09:18 |
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Kiddel
Reitpferd
Dabei seit: 06.12.2008
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Herkunft: Raum Cuxhaven genau genommen zuwischen Cux und Bremerhaven
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Meines Wissens nach müssen Vereinbarung gerade wenn sie um Kaufpreis Minderung gehen Schriftlich festgehalten so wie Naotriell begleubigt werden. Denn ein Wohnrecht oder Lebenslanges Wohnrecht bei Menschen muss eingetragen sein! Daher müsste es um Lebenslanges frei Mietrecht bei Ställen auch so sein. Sie kann ja viel behaupten bei ihrem Anwalt, aber das muss sie auch beweisen können! Das mit der Anzeige würde ich auch so machen, gegen unbekannt aber ich würde auch den Verdacht äußern, vielleicht mal auf die Lauer legen und gucken ob Du sie ertapst!
__________________ I Ride a Mountain Horse! If i wanted to bounce I'd Get a Trampoline
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16.04.2010 09:26 |
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avalon
Jungpferd
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Herkunft: Württemberg
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guten morgen gegy,
bevor du zu deinem Anwalt, ich gehe davon aus, dass du nicht zu ihrem Anwalt gehst, könntest du den gesamten Komplex im Jetztzustand photografisch dokumentieren. Am besten mit einem nicht verwandten Zeugen. Nicht vergessen, die Orte an denen Instalationen entfernt wurden.
Alle nicht fest installierten Gerätschaften könnttest du in einen Raum einschliessen.
Dein Anwalt könntte ein Übergabeprotokoll formulieren, momentan zu spät, aber oft hilfreich bei einer vorgerichtlichen Einigung.
Vor Gesetz gelten keine Handschlagregelungen, nur schriftliche Übereinkünfte. Ihre Forderung ist haltlos. Ein Nutungsrecht muss ins Grundbuch eingetragen werden. Bei den verschwundenen Gerätschaften musst du dich auf einen Kompromiss vorbereiten. Höchstens du hast photografische Dukumente, die den Festeinbau dokumentieren.
Zum Vorgang selbst, das passiert sehr oft. Der Verkäufer erleidet einen Verlust, der aber matriel nicht belegt werden kann. Dadurch wird diese Empfindung kognitiv umgewandelt und man/frau fühlt sich betrogen. Das kann er/sie wieder finanziel definieren. Wie in deinem Fall.
Zu den jetzt fehlenden Gerätschaften, leider habt ihr das schriftliche Übergabeprotokoll vergessen. Vielleicht hättet ihr früher festgestellt, dass ihr unterschiedliche Vorstellungen habt. So fühlen sich beide vom anderen betrogen.
Durch deine Aussagen empfinde ich dich sehr tatkräftig, im Gegensatz deine Verkäuferin, der vielleicht schon alles übern Kopf wächst. Ich vermute sie fühlt sich durch deinen Tatendrang angegriffen. Hier hilft nur einen Gang zurückschalten, damit die Verkäuferin wieder Luft bekommt. Sie hat durch dich einige Versäumnisse zu verarbeiten, das tut weh.
grüße
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16.04.2010 09:31 |
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fjoerdis
Pegasus
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Also für sowas hab ich echt kein Verständnis. Das ist eine absolute Unverfrorenheit. Anstatt dankbar zu sein, dass ihre Pferde noch einen kostenlosen Unterstellplatz haben, jetzt sowas? Gab es denn eine Verhandlung über den Kaufpreis, also dass ihr runtergehandelt habt, was ihr jetzt im Nachhinein nicht passt. Wäre zumindest eine Begründung für dieses Verhalten, wenn auch ohne Berechtigung. Sind die verschwundenen Sachen auf den Bildern dokumentiert? Dann könnt ihr sie gezielt aufführen und zurückfordern oder eben entsprechenden Schadenersatz. Unter solchen Verhältnissen würde ich zusehen die Vorbesi schnellstmöglich vom Hof zu bekommen. Da finde ich auch Rücksichtnahme nicht mehr angemessen. Du bist jetzt Besitzer und sie nur kostenloser Einsteller. Natürlich darf das nicht zu Lasten der Pferde gehen, aber da geh ich mal von aus, dass Du da schon drauf geachtet hast. Wenn die Pferde ansteckend krank sind müssen sie eh isoliert werden. Kann natürlich sein, dass sie unter diesen Voraussetzungen so schnell keine Alternative findet. Jemanden rausklagen kann leider eine ganze Weile dauern.
Deswegen solltest Du auf jeden Fall so frühzeitig wie möglich den Termin mit dem Anwalt wahrnehmen und gleich entsprechende Schritte einleiten. Ich wünsch Dir ganz viel Glück und drück die Daumen! Berichte mal wenn Du was neues weißt.
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16.04.2010 16:38 |
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gegy
Jährling
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@fjoerdis: Ja die verschwundenen Sachen sind alle auf meinen Bildern zu sehen.
Ich hoffe nur daß sie zu meinem genannten Termin raus geht, am besten schon früher denn was ist, wenn mit den Pferden mal was ist dann will sie es mir vielleicht auch noch andichten ! Ich würde keinem Tier was zuleide tun, denn sie können am wenigsten dafür.
Ja nun muß ich halt den Termin am Montag abwarten und sehen was da mir geraten wird.
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16.04.2010 20:54 |
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muffel
Jährling
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hey,
obwohl ich mindestens genauso ratlos bin wie du, muss ich meinen kommentar abgeben.
es gibt doch immer wieder menschen, die einem das leben madig machen. das finde ich extrem schade und sehr deprimierend für euch. ich hoffe sehr, dass du bald deinen frieden findest und diese person samt ihrer pferde geht.
viel glück und reg dich bloß nicht auf - ich weiß - leichter gesagt als getan, aber über solche menschen kann man sich nur wundern.
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17.04.2010 21:46 |
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fjoerdis
Pegasus
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Und hat der Termin gestern was gebracht?
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20.04.2010 16:33 |
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gegy
Jährling
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So...nun hatten wir ja gestern den Temin bim Rechtsanwalt.
Der sieht das ganze nun eigendlich genau so wie wir. Er sagte sein Rechtsempfinden sei das gleiche.....aber er hat uns mitgeteilt daß wir wohl besser einem Vergleich zustimmen sollten.
denn wenn sowas vor Gericht kommt dann würde der Richter auch auf einen Vergleich abziehlen, um.....einen Endlosstreit zu vermeiden.
Die Parteien werden nun aufgefordert sich gütlich zu einigen.
Ich war gestern echt sauer....
denn ich finde nicht daß irgend jemand einfach behaupten kann er habe einen Vertrag mit mir mündlich geschlossen und ich soll den nun einhalten obwohl das gar nicht stimmt.
Nur mal so als Beispiel:
Du hast eine Garage und da du gerade dein Haus renovierst und nun ein Jahr nicht da bist sagst du dem Nachbarn, (weil du ihn gut leiden kannst) er kann sein Auto in deine Garage solange stellen . (unentgeltlich) bis du wieder da bist.
Nun hast du fertig renoviert und möchtest nun dein Auto in deine Garage stellen....
So nun sagt dein Nachbar aber er hätte mündlich mit dir einen Vertag gemacht daß er sein Auto 3 Jahre unentgeltlich in deine Garage stellen kann, du hast nun aber keinen unbefangenen Zeugen der es bestätigen kann daß du es deinem Nachbarn nur gestattest hast vorrübergehend sein Auto in deine Garge zu stellen.
Somit kannst du dir dann u.U. deine Garage für 3 Jahre anschminken.
Zum Klartext ich soll nun noch etwas an Geld nachschieben damit Sie gehen...
Ich finde das unerhört und werde mich mit Händen und Füssen wehren.
Ich berichte euch weiter....
gegy
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20.04.2010 17:21 |
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fjoerdis
Pegasus
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Ganz recht, ich würde mir das auch nicht so einfach gefallen lassen. Du hast einen schriftlichen Vertrag und darauf würde ich mich auch berufen. Mündliche Absprachen gelten eh nicht, das ist nunmal so. Da reicht man jemandem freundlich den Finger und zack ist die Hand ab. Ich hoffe, dass Du diese Made bloß schnell los wirst.
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20.04.2010 17:37 |
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gegy
Jährling
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Jeppp ich habe einen schriftlichen Notariellen Vertrag wo sogar drinn steht daß etwaige mündliche Absprachen unwirksam sind.
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20.04.2010 18:08 |
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rivera
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gegy, ich würde auch nicht zahlen.
unsere erfahrung bestätigt allerdings den rat deines anwalts: die richter drängen massiv auf einen vergleich, das spart nämlich arbeit, es muss kein urteil geschrieben und begründet werden, weniger zeugen vernommen werden. es kann dir passieren, wenn du dich vor gericht einem vergleich verschliesst, dass das urteil mehr die andere seite begünstigt.
vielleicht aber auch nicht und du bekommst einen guten richter. allerdings ist es so, dass recht haben und recht bekommen zweierlei sind.
leg den fokus erstmal drauf, die gute vom hof zu bekommen. das dürfte schnell gehen, zur not mit einstweiliger verfügung inkl betretungsverbot, da du befürchten musst, dass noch mehr dinge verschwinden. und du bist schliesslich eigentümerin.
viel glück.
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21.04.2010 10:50 |
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avalon
Jungpferd
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hallo gegy,
würde mich rivera anschliesen und einen Vergleich anstreben. Für einen Richter ist der Ausgang auch offen. Die Problematik ist, dass ihr 3 Rechtsgeschäfte miteinander verknüpft habt.
a. den Kauf des Grundstückes, mit den darauf befindlichen Gebäuden;
b. die Übernahme des Inventars, was oft getan wird;
c. den Einstellungsvertrag.
Dein schriftlicher Kaufvertrag bezieht sich vermutlich nur auf das Grundstück und ist nicht antastbar.
Die Übernahme ist bestimmt Bestandteil, aber es fehlt die Inventarliste. Hier muss es, für den Richter mündliche Absprachen gegeben haben, sonst hättest du jetzt eventuel einen Anspruch auf die beiden Pferde der Verkäuferin. Denn diese gehören zum Inventar, da sie sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung auf dem Grundstück befanden und wenn nicht ausdrücklich von totem Inventar die Rede ist.
Wenn die Einstellung nicht schriftlicher Bestandteil des Kaufvertrages ist, mit allem drum und drann, dann hast du eine mündliche Vereinbarung eingestanden.
Über einen seperaten Einstellungsvertrag gibt es vermutlich keine schriftliche Vereinbarung. Also könnte hier Aussage gegen Aussage stehen.
Deine Verkäuferin fechtet nicht den Vertrag an, sondern klagt einen mit dir mündlich abgeschlossenen zusätzlichen Vertrag ein. Da die Verkäuferin auch heute noch Eigentümerin der Pferde ist, bestätigt einen eventuelen mündl. Vertrag.
Bei einem Vergleich, würde ich 50% ihrer Forderungen anstreben, davon aber die von ihr entwendeten Gegenstände abziehen. Zudem eine Einstellungsgebühr ab dem Zeitpunkt des Kauftages des Flurstückes.
Deinen weiteren Ausführungen, bist du wohl ein Opfer deiner Gutmütigkeit geworden. Dass aus deiner Verletztheit kein weiteres Unheil entsteht, wäre es wohl sinnvoll, eine nicht verwandte und vor allem neutrale Person, mit zum Stall zu nehmen. Und alle weiteren Vereinbarungen schriftlich.
Bevor du eine einstweillige Verfügung anstrebst, würde ich einen gütlichen Vergleich über deinen Rechtsanwlt anstreben.
Alles nur insoweit ich dich verstanden habe!
grüße
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21.04.2010 13:07 |
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rivera
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das sind gute hinweise, avalon, so hatte ich auch noch nicht drüber nachgedacht. aber es stimmt wohl, die tatsache, dass die pferde nicht mitverkauft wurden, obwohl sie sich auf dem grundstück befanden, sowie die tatsache, dass sie dort bleiben durften, obwohl nichts davon im vertrag steht, das sind belege für mündliche absprachen.
könnte sehr gut sein, dass das vor gericht den druck zu einem vergleich erhöht, so dass eine aussergerichtliche einigung vielleicht die sicherere und billigere lösung ist.
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21.04.2010 20:34 |
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Baron
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Wäre es mein Rechtsproblem würde ich versuchen mich mit den anderen zu einigen, aber wenn die nicht auf meine Bedingungen eingehen wollen würde ich dann doch vor Gericht gehen. Dann kann es zwar "schlechter" für dich ausgehen, muss aber nicht. Blöd dabei ist halt auch das so ein Gerichtstermin sich lange hinziehen kann.
__________________
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22.04.2010 07:46 |
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gegy
Jährling
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Hallo zusammen,
das alles ist noch eine Stufe komplizierter.
Notarieller Kaufvertrag ----> mit dem Sohn der Pferdebesitzer
Da scheint alles ok zu sein und unanfechtbar laut unserem Anwalt.
Das gesetzliche Inventar inklusive dazu gehört z.B. Heuraufe, Schränke, Wassertröge...
Er war Eigentümer des Grundstücks und nur beim Notartermin anwesend ansonsten nicht.
Er wurde von uns beim Notar aufgefordert schnellstmöglich den Müll (Altauto, Sperrmüll....) vom Grundstück zu entfernen und sagte das auch zu.
In vier Monaten ist nichts passiert bis auf die Entfernung des Altautos und ein wenig Sperrmüll. Wir selbst haben zum Teil schon entsorgt
Nun beim Entsorgen und bearbeiten des Grundstücks kommt immer mehr Müll zum Vorschein der ganz und gar nicht unbedenklich ist. (Ethernitplatten, Teerpappe...) die uns verschwiegen wurden.
Mündlich vereinbart (da in Geldnöten) ----> mit den Eltern
Die vorübergehende Nutzung des Offenstalls für 2 Pferde eins davon gehört der Tochter.
Bei uns zuhause waren damals die Eltern und sie sagten uns erst da, daß das Grundstück nicht ihnen sondern ihrem Sohn gehört.
Nur wir vier waren dort anwesend deshalb steht da Aussage gegen Aussage.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, und so wie es aussieht haben die Eltern keine eigene Rechtsschutzversicherung und wollten über den Sohn alles abwickeln aber das wird warscheinlich nicht gehen.
Sie haben aber schon über ihren Rechtsanwalt klar mitteilen lassen daß sie bis spätestens 30.05. gehen wenn wir zahlen.
Hallo wo sind wir denn????
Ich behaupte einfach daß xY einen mündlichen Vertrag mit mir hat und klag das nacher ein????
Da jeder angebliche Vertrag ja auch wieder gekündigt werden kann habe ich das ja auch schon getan und unser Rechtsanwalt hat lediglich die Kündigungsfrist etwas verlängert da sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
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22.04.2010 08:37 |
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