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Hänger fahren/Anhängerführerschein |
Sletta
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Hänger fahren/Anhängerführerschein |
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Ich habe 2005 meinen Führerschein der Klasse B gemacht.
Seit diesem Jahr werden wir nun öfter mit den Pferden unterwegs sein (3 Isländer).
Letztes Jahr im Januar gab es eine neue Regelung welche das fahren mit dem Anhänger betrifft. Nun meine Frage, ob ich das denn so richtig ergoogelt und verstanden habe
Ich darf mit meinem Führerschein einen Hänger fahren, wenn die Gesamtmasse meines Autos inkl. Ladung plus die Gesamtmasse des Anhänger inkl. Ladung nicht mehr als zusammen 3,5 t beträgt. Ist das richtig so?
Mein zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt 1600kg, der Hänger ca. 900kg und zwei Pferde (geschätzt, nicht mehr als zusammen) 800 kg, ergeben 3,3 t. Habe sogar noch Spielraum - passt das!?
Zumindest das fahren eines Pferdes würde ja klappen?
Und was haltet ihr von der Zusatzschulung von B96? Bzw hat die jemand gemacht? Mit welchem Führerschein zieht ihr eurer Hänger?
__________________ ~ Das Leben ist zu kurz um Schritt zu reiten! ~
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03.07.2014 10:04 |
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stechmuecke
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irgendwas dachte ich, gibt es noch mit 1-und 2achser. und dann würden wir (ich habe das gleiche problem wie du
) da wieder rausfallen und dürften nicht mit einem Pferdeanhänger fahren. Und was ist mit dem Leergewicht, das mehr sein muss, als die zu ziehende Masse? Ganz genau weiß ich das aber auch nicht. Ich wollte mich mal schlau machen. da ich aber nichtmal ein Zugfahrzeug habe, schiebe ich das immer vor mir her.
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03.07.2014 10:21 |
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Sletta
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Zitat: |
Original von stechmuecke
irgendwas dachte ich, gibt es noch mit 1-und 2achser. und dann würden wir (ich habe das gleiche problem wie du
) da wieder rausfallen und dürften nicht mit einem Pferdeanhänger fahren. Und was ist mit dem Leergewicht, das mehr sein muss, als die zu ziehende Masse? Ganz genau weiß ich das aber auch nicht. Ich wollte mich mal schlau machen. da ich aber nichtmal ein Zugfahrzeug habe, schiebe ich das immer vor mir her. |
Mhm, also mit 1- oder 2 Achser habe ich jetzt noch nirgendwo was gelesen!?
Das mit der Leermasse war wohl vor 2013 auch so wie Du geschrieben hast, hier Zitat vom ADAC http://www.adac.de/infotestrat/technik-u...hoer/anhaenger/ (ich hoffe ich darf das hier so einsetzen!?)
"Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt. Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich".........."Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt."
Ganz sinnfrei wäre die Alternative B96 ja auch nicht.. Und keine Prüfung und zahlbar
Ich habe weder Zugfahrzeug noch Hänger...
Aber trotzdem wüsste ich gerne ob ich selber fahren darf oder immer abhängig von einem Fahrer bin
__________________ ~ Das Leben ist zu kurz um Schritt zu reiten! ~
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sletta: 03.07.2014 10:30.
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03.07.2014 10:26 |
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hochelfe
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die Zulässige Gesamtmasse vom Hänger darf aber nicht größer sein, als die des PKW. Würde bei deiner Rechnung nicht passen (1600kg PKW und 1700kg Hänger), sprich du bräuchtest ein größeres Zugfahrzeug!
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03.07.2014 10:38 |
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stechmuecke
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ok, dann ist das mit dem Leergewicht ja hinfällig. Dann müsste man nur noch das mit den Achsen in Erfahrung bringen.
Ach ja, vielleicht sollt ich mich jetzt doch mal erkundigen, wie das so ist
Aber für was ist denn dann der B96?
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03.07.2014 10:39 |
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Sletta
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Zitat: |
Original von hochelfe
die Zulässige Gesamtmasse vom Hänger darf aber nicht größer sein, als die des PKW. Würde bei deiner Rechnung nicht passen (1600kg PKW und 1700kg Hänger), sprich du bräuchtest ein größeres Zugfahrzeug! |
Ah okay, danke!
Kein Problem - das waren nur angenommene Zahlen von mir. Habe ja weder Hänger NOCH Zugfahrzeug *g* Mir geht es nur (erstmal) grundsätzlich darum was ich denn darf
Zitat: |
Original von stechmuecke
Aber für was ist denn dann der B96? |
"..was darf ich jetzt mit dem B96 Führerschein fahren?Eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 4250kg nicht übersteigt!Vorteil:Zum Erwerb ist keine Prüfung notwendig. Es handelt sich hier um eine Fahrerschulung bestehend aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, welcher dann als ein kompakter Kurs absolviert wird. Hier sind keine Sonderfahrten vorgesehen und auch keine Prüfung. Das macht diesen Kurs besonders preiswert."
__________________ ~ Das Leben ist zu kurz um Schritt zu reiten! ~
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03.07.2014 10:55 |
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Sletta
Reitpferd
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Zitat: |
Original von hochelfe
mit B96 kannst du ein Gespann bis 4250kg fahren, also Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Hänger und Zugfahrzeug. Kommt man ganz gut mit hin, wenn man nicht gleich 4 isis fahren will....
edit: kann gerne nachher "Herrn Fahrschulprüfer" nochmal genauer fragen (kann aber später werden..) |
Du warst schneller
Nein nein, zwei Isis fahren zu können reicht erstmal aus *g*
Oh das wäre super wenn du fragen könntest, danke!
__________________ ~ Das Leben ist zu kurz um Schritt zu reiten! ~
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03.07.2014 10:57 |
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Baron
Reitpferd
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die Doppelachse (Zwillingsachse) vom Pferdeanhänger zählt als eine Achse weil nur x cm auseinander ist.... So war es zumindest als ich vor 25 Jahren meinen Führerschein gemacht habe.
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03.07.2014 12:25 |
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Wisy
Einhorn
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Ob nun ein "Muss" oder nicht, ich empfehle jedem, der Pferde ziehen will, zumindest ein paar Fahtstunden zu nehmen und sich bestimmte Kniffe zeigen zu lassen.
Warum? Ich darf mit dem alten B noch (nahezu) unbegrenzt ziehen und tat mich sehr schwer, einfach mal mit den lebenden Tieren zu fahren. Ist doch noch mal was anderes als Baumateriel oder andere Zuladung, die sich nicht bewegt (die hatte ich auch vorher schon mal gefahren) - natürlich auch vom Gefühl her.
Mein Sohn hat den Hängerschein gemacht, das war vor der B96-Regelung, ich glaube, der hieß "BE"? Er hat etliche Stunden gehabt, ne Prüfung gemacht und es hat viel Geld gekostet...das aber war gut angelegt, denn er fährt sowas von ruhig und sicher und elegant mit jedem Hänger, dass die Pferde echt einpennen beim Fahren. Rangieren an engen Plätzen, rückwärts den Hänger parken, in enge Haltebuchten oder Tankstellen fahren, im Stau fahren, in Tunnel, Berge usw., alles Situationen, die mir mangels Übung den Schweiß auf die Stirn treiben, wenn ich nur dran denke...
.
Ich beneide ihn manchmal um dieses Wissen, allerdings fahre ich seitdem eigentlich nicht mehr selbst Hänger, sondern er übernimmt das, das war abzusehen, als wir den Hänger kauften, ansonsten hätte ich tatsächlich auch freiwillig Stunden genommen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Wisy: 03.07.2014 14:37.
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03.07.2014 14:35 |
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Mrs.Mogli
Reitpferd
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Genau dieses Thema betrifft uns derzeit auch.
Die Schulung soll 300,-€ plus FS kosten, der Hänger FS 500,-€
So viel preiswerter ist das nicht - nur die Prüfung entfällt.
Dass das Zugfahrzeug ziehen darf, was es kann, ist immer schon entscheidend - steht in den Fahrzeugpapieren. Soll ein schwerer Hänger ja nun nicht mit dem Auto spazieren fahren
Die eigentliche Fahrerfahrung MUSS man dringenst ohne Pferd machen - so sehe ich das auch. Nicht nur, dass es sich da hinten bewegt (was nervös machen kann), es ist auch absolut vorausschauendes Fahren angesagt. Kurve zu flott genommen, liegt die "Ladung" flach. Einen Berg unsensibel und zu schnell runter, hat man das Pferd
auf der Stange uvm. Bei Gelb eher durch, als auf die Bremse, im Kreisverkehr den fahrenden Verkehr zur Not ausbremsen, dafür braucht es dann die Ruhe und Konzentration.
lg elke
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03.07.2014 15:30 |
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ALF
Jungpferd
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Zitat: |
Original von Wisy
Mag sein, dass ich fatalistisch veranlagt bin, aber "ein bisschen Hänger fahren" kann man genau so wenig wie "ein bisschen schwanger sein" , finde ich
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Du bist nicht fatalistisch sondern realistisch!
Mädels, ich mache mir echt Sorgen um euch...
Es ist doch eigentlich schon bedenklich genug, dass Frauen überhaupt einen Führerschein erwerben dürfen, obwohl sie, was statistisch längst nachgewiesen und auf der Website
www.frau-am-steuer.de
in zahlreichen Berichten verifiziert wurde, gar nicht fahren können.
Und jetzt auch noch mit Anhänger?! Reicht es denn nicht, dass die Holländer mit ihren Gespannen den ganzen Verkehr blockieren?
Seht euch doch nur das Statement von Mrs. Mogli an, dann wisst ihr Bescheid:
Sie fährt über rote Ampeln und nimmt im Kreisverkehr anderen die Vorfahrt, das Ganze auch noch in "Ruhe und Konzentration", wie sie zu bemerken beliebt...
Also hört auf meine eindringliche Bitte:
Lasst ab von diesem gefährlichen Vorhaben und reitet besser dorthin, wo ihr hinwollt!
Fröhliche Grüße aus Bochum
ALF
__________________ Ein Spezialist ist einer, der von immer weniger immer mehr weiß, bis er von nichts alles weiß.
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03.07.2014 17:47 |
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Helmingur
Pegasus
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OT für ALF
Komisch.
Die Autofahrer, die mir regelmäßig auf der Autobahn an der Stoßstange kleben, sodass man das Nummernschild nicht mal mehr sieht (weil man mindestens 150 km/h fahren muss, wenn 120 km/h erlaubt sind) oder die, die mir bei Tempo 50 innerorts mit Hupe und Lichthupe zu verstehen gebe, dass ich... ja, was? Schneller fahren soll? Abbiegen? Rechts ran und überholen lassen???
Das sind ausnahmslos Männer.
__________________ NAEPHE - Sei kritisch.
"Das Leben ist kurz, die Kunst ist lang, der günstige Augenblick ist flüchtig, die Erfahrung ist trügerisch und das Urteil ist schwierig."
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03.07.2014 19:22 |
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Mrs.Mogli
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Genau.
Reiten können wir noch besser, als Auto fahren.
Schließlich hat unsereiner besondere Fähigkeiten und wir erkennen die Unsicherheit der Männer auf 100m. Bis die wieder wissen, wer wo Vorfahrt hat, sind wir längst gemütlich vorbeigezogen.
WIR brauchen keine Verkehrsregeln.
Solange das Pferd Ruhe hält, gibt es nichts, was Unsereins aus der Ruhe bringen kann. Da fährt man in z.B. Aachener Innenstadtsackgasse eben auf Gehör rückwärts.
Oder Kopfsteinpflaster in Brüssel
Geht Alles.
Ich war nur mal sprachlos, wie Mann mehrere Touren mit mir fuhr und mich erstaunt fragte, warum ich gleiche Strecke mal zügig und mal piano fuhr.
Ich hatte zunächst den hängererfahrenen Mogli drin, das andere Mal ein unerfahrenes Jungpferd.
Das macht schon nen Unterschied.
lg elke
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03.07.2014 19:30 |
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walkaloosa
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@Sletta: du hast einen kleinen aber gravierenden Denkfehler in deiner Rechung mit FS KLasse B darfst du Gespanne mit zGG (zulässiges Gesamtgewicht) bis zu 3,5 Tonnen ziehen. Dein Pkw hat anscheinden ein zGG von 1,6 Tonnen, aber wichtig wie hoch ist das ZGG deines Anhängers(in der Regel bei Pferdehängern 2 Tonnen aufwärts)? Du schreibst 900 kg aber ich gehe davon aus, dass du damit das Leergewicht meinst, aber was darfst du max. damit ziehen (steht im Fahrzeugschein), denn dieses Gewicht ist ausschlaggebend und daher kann es fast nicht möglich sein, dass du mit der FS Klasse B einen Pferdehänger ziehen darfst egal ob mit einem oder mit zwei Pferden... das der Anhänger mit Pferd tatsächlich weniger wiegt spielt Führerscheinrechtlich keine Rolle. Wenn du also kontrolliert werden würdest wäre das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis...
By the way kann ich mir nur schwer vorstellen, dass dein Pkw mit 1,6 Tonnen zGG
2 Tonnen ziehen darf oder?
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03.07.2014 19:57 |
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hochelfe
Reitpferd
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So, Herrn Prüfer gefragt :laut Fahrerlaubnisverordnung paragraf 6a, darf man, wie ich schon, geschrieben darf man mit B96 unabhängig von den gesamtgewichten ein Gespann bis 4250kg fahren (zulässige anhängelast muss natürlich beachtet werden ;-) )
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03.07.2014 20:58 |
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Mrs.Mogli
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Zitat: |
Original von walkaloosa
@Sletta: du hast einen kleinen aber gravierenden Denkfehler in deiner Rechung mit FS KLasse B darfst du Gespanne mit zGG (zulässiges Gesamtgewicht) bis zu 3,5 Tonnen ziehen. Dein Pkw hat anscheinden ein zGG von 1,6 Tonnen, aber wichtig wie hoch ist das ZGG deines Anhängers(in der Regel bei Pferdehängern 2 Tonnen aufwärts)? Du schreibst 900 kg aber ich gehe davon aus, dass du damit das Leergewicht meinst, aber was darfst du max. damit ziehen (steht im Fahrzeugschein), denn dieses Gewicht ist ausschlaggebend und daher kann es fast nicht möglich sein, dass du mit der FS Klasse B einen Pferdehänger ziehen darfst egal ob mit einem oder mit zwei Pferden... das der Anhänger mit Pferd tatsächlich weniger wiegt spielt Führerscheinrechtlich keine Rolle. Wenn du also kontrolliert werden würdest wäre das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis...
By the way kann ich mir nur schwer vorstellen, dass dein Pkw mit 1,6 Tonnen zGG
2 Tonnen ziehen darf oder? |
Kann das bitte noch mal wer erfragen.
Wenn dem so ist, könnte man z.B. unser Zugfahrzeug max auf 2,3 t beladen (zGes.Gewicht), den Hänger weiß jetzt nicht, wahrscheinlich auch so rum oder mehr, ist ja gemacht, um auch 2 Kaltblüter zu transportieren und so wäre man ruckzuck über 4,2 t.
Wenn sich die Ordnungshüter an dem orientieren würden, was max der Hänger an Last transportieren darf, wäre so manches Zugfahrzeug nicht legal.
???
lg elke
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03.07.2014 23:29 |
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